Erneute Sperrung auf der Ems ab 24.05.2024 beim Übungsgelände Dorbaum

Teilsperrung der Ems für den Kanu- und Bootverkehr
Pressetext der Bezirksregierung Münster


Wegen einer Bundeswehrübung sperrt die Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde ab dieser Woche einen Teilabschnitt der Ems im Bereich des Übungsgeländes Dorbaum. Der Gemeingebrauch wird in der Zeit vom 24.05.2024, 09:00 Uhr bis zum 25.05.2024, 16:00 Uhr, sowie vom 10.06.2024 bis zum 14.06.2024 im Rahmen der nachfolgenden Regelungen aufgrund von Übungsvorhaben der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks eingeschränkt.

Die Sperrung betrifft die Wasserfläche und den Uferbereich der Ems, Teilabschnitt Münster-Dorbaum, von der Ein- und Ausstiegstelle „MS1“ (Handorf –Dorbaum) bis „ST1“ (Schiffahrter Damm/ Alte Schiffahrt) Für den betroffenen Abschnitt der Ems ist die anliegende Karte maßgebend, die Bestandteil dieser Verordnung ist. Für die restlichen Abschnitte der Ems gelten die üblichen Regelungen zur Befahrung.

Einschub zur Erklärung MS1 bis ST1: Die Einschränkung beginnt bei der Kanueinsetzstelle Münster-Handorf (zu erreichen über Straßenkreuzung Lutzowstraße, Verth in Handorf), diese Einsetzstelle ist nicht im aktuellen Gewässerführer vermerkt, sie befindet sich zwischen der Mündung der Bever und der Aussichtsplatform bei km 16. Die Sperrung endet bei der öffentliche Ein- und Aussetzstelle für den Kanusport, Brücke K 45 Westerbevern bei Flusskilometer 10,8.

Die Bezirksregierung Münster warnt ausdrücklich davor, die Sperrung zu missachten, nach Angaben der Bundeswehr besteht durch das Übungsvorhaben für Unbeteiligte Lebensgefahr. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Inübunghaltung der genannten Maßnahmen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks sind für den Katastrophenschutz sowie für die örtliche Gefahrenabwehr unerlässlich.

Foto Ems Dorbaum kl