Online-Forum für Vereinsvorstände am 15.07.2020
„Sportvereine im Corona Modus“

Die Corona-Zeit hat unsere Sportvereine vor besondere Herausforderungen gestellt. Was ist erlaubt, was nicht? Wer haftet, wenn sich jemand im Verein ansteckt? Wie organisiere ich den Vereinssport?
Mittlerweile ist die Gesetzeslage stabil, einige Vereine bieten ihren Mitgliedern sehr viel Angebote, andere noch sehr wenig. Wir möchten allen Vereinsverantwortlichen jetzt ein Austausch-Forum bieten, um Erfahrungswerte auszutauschen. Das Team der Geschäftsstelle bietet deshalb kurzfristig in der kommenden Woche ein MS Teams Online-Forum an, in dem es um das Thema „Sportbetrieb mit Corona“ geht. Neben gesetzlichen Grundlagen, die zur Sprache kommen, werden auch Vereinsvertreter berichten, die den Vereinsbetrieb schon wieder „hochgefahren „ haben.
Das Forum richtet sich insbesondere an Vereinsvorstände, Sportwarte, die vielleicht noch ein paar Tipps und Erfahrungswerte benötigen oder noch Fragen zur Rechtslage haben.
Das Forum findet am Mittwoch den 15.07.20 von 18.00 - 20.30 Uhr statt. Für die Teilnahme genügt eine kurze Anmeldung per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bitte nennt Euren Verein und schreibt uns Eure Fragen zum Thema vorab (dann können wir das direkt noch mit einarbeiten). Eure Anmeldungen nehmen wir gerne bis zum 15.07., 14.00 Uhr an. Die Schulung wird über Microsoft Teams angeboten, Ihr erhaltet nach der Anmeldung eine Einladung dazu. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Neue Coronaschutzverordnung bringt Lockerungen für einzelne Sparten und den Wettkampfbetrieb in NRW
Seit heute ist die nächste CoronaSchVO gültig, zunächst bis zum 01. Juli 2020. In Bezug auf den nicht-kontaktfreien Sport (Drachenboot und Polo) hat es weitere Lockerungen gegeben. Aber auch das einfache Wettkampfwesen und die allgemeinen Veranstaltungsvorschriften wurden gelockert.
Wir tragen hier zusammen, was für unsere Vereine und Bezirke von Belang sein könnte. Bei weiteren Fragen stehen wir auf der Geschäftsstelle und unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
I. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze
1. Nicht-kontaktfreier Sport ist im Freien mit 30 Personen möglich, Innen mit nur 10 Personen (die "einfache Rückverfolgbarkeit" muss gewährleistet sein, s.u.)
2. Kontaktfreier Sport benötigt in den bekannten Gruppen keine Rückverfolgbarkeit, die Gruppen von 10 Personen dürfen jedoch nur getrennt voneinander (keine Vermischung - Mindestabstand 1,5 m) agieren
3. Wettbewerbe sind erlaubt, dürfen aber keinen Eventcharakter bekommen (kein Kuchen- und Bierverkauf usw.). Bei Wettbewerben im kontaktfreien Sport im Freien ist die Anzahl der Teilnehmer nicht vorgeben, beim nicht-kontaktfreien Sport dürfen es im Freien auch 30 Personen sein, Innen nur 10. Es sind überall höchstens 100 Zuschauer zugelassen. Überall gilt, dass geeignete Maßnamen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden müssen. Ein Hygienekonzept muss jedoch nicht mehr bei der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden.
Der DKV hat Hilfestellungen für die Hygienestandards bei Wettkämpfen erstellt, sie sind unter folgenden Links zu finden: DKV-Hygiene-Regelung.
Generell muss bei Wettbewerben die sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ gesichert sein (s. u.).
4. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
5. Laut § 10 (8) dürfen auch Vereine ihre Räumlichkeiten wieder für zugelassene Veranstaltungen und Versammlungen zur Verfügung stellen. Hier müssen bestimmte Vorgaben erfüllt sein (Durchlüftung). Welche Veranstaltungen und Versammlungen zulässig sind regelt der Paragraph 13. Geburtstagsfeiern oder Jubiläen z.B. sind bis 50 Personen zulässig. Alle Details sind der Coronaschutzverordnung zu entnehmen.
II. Rückverfolgbarkeit
Die ab dem 15.06. gültige CoronaSchVo differenziert in § 2 zwischen einfacher und besonderer Rückverfolgbarkeit. Für den Sport ist nach aktueller Verordnung nur die einfache Rückverfolgbarkeit einschlägig. Das heißt: In den meisten Fällen ist es notwendig, Name, Adresse und Teleofnnumer der teilnehmenden Sportler*innen (und auch der Zuschauer*innen) zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Hinweise zum diesbezüglichen Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen finden sich unter folgendem Link: VIBSS Datenschutz.
Das Schaubild des LSB zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs steht hier zum Download zur Verfügung:
Die aktuelle CoronaSchVo ist noch einmal hier hinterlegt, ebenso die Anlage zu Hygiene- und Infektionsschutzstandards (dies bezieht sich auf den 15.06.2020).
Hier steht die tagesaktuell gültige Coronaschutzverordnung sowie die Hygieneanlage zum Download bereit, diese kann Änderungen zum Text oben enthalten:
Neue CoronaSchVO bringt weitere Lockerungen für den Sport in den NRW

Weitere Details zur neuen Verordnung ab Montag folgen.
Die CoronaSchVO ab Montag, 15.06. ist hier einsehbar, außerdem die Anlage zu Hygiene- und Infektionsschutzstandards.
Am Landesleistungsstützpunkt Bergisches Land
des Landes-Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen
ist zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stelle
eines / einer hauptamtlichen Trainers / Trainerin (m/w/d)
für die Sparte Canadier-Rennsport
zu besetzen.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:
• Die Voraussetzungen im Training des Landesleistungsstützpunktes so zu gestalten, dass die Grundlagen für eine bestmögliche Leistungsentwicklung der dem Landesstützpunkt zugeordneten Kaderathleten geschaffen werden.
• Auf der Grundlage der DKV-Rahmentrainingskonzeption die Planung, Durchführung, Koordination und Auswertung des Trainings der ihm zugeordneten Kaderathleten, in Abstimmung mit den Heimtrainern vornehmen.
• Absicherung der begleitenden Betreuung für die Kaderathleten (Duale Karriere, Sportmedizin, Dopingprävention, etc.)
• Übernahme von weiteren Aufgaben im Kanu-Rennsport auf Landesverbandsebene, z. B. die Betreuung einer Disziplingruppe Canadier im Kanu-Verband NRW
• Planung, Durchführung und Auswertung von auswärtigen Trainingslagern
• Vorbereitung, Betreuung und Auswertung von Regattabesuchen
• Organisation der Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein (Talentsuche und Talentförderung)
Mit einem abgeschlossenen, leistungssportlich ausgerichteten sportwissenschaftlichen Studium bzw. der Trainer-A-Lizenz Kanu-Rennsport oder mit einer vergleichbaren Qualifikation erfüllen Sie die Einstellungsvoraussetzungen. Erfahrungen im Canadier-Rennsport werden erwartet.
Die Anstellung erfolgt beim Landes-Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen, Dienstort ist Wuppertal.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bis zum 31. Juli 2020 zu richten an den
Landesleistungsstützpunkt Bergisches Land
des KV NRW,
Georg Rümker,
Hausfeld 37,
42399 Wuppertal.
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wuppertal, den 05. Juni 2020
Neues Angebot beim DKV
Dieses Jahr ist alles anders. Kontaktsperren, starke Beschränkungen im Vereinssport und Veranstaltungen in den Bezirken, die fast alle zu Beginn des Jahres abgesagt werden mussten.
Foto: Gabi Koch
Hier setzt die Online-Ökoschulung der Akademie des Kanusports des DKV an, welche aus einem Theorieteil (online durchzuführen) inkl. Abschlusstest und einer Praxisaufgabe besteht. Somit haben die Kanu-Wanderfahrerinnen und -fahrer im Jahr 2020 noch die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ihr Wanderfahrerabzeichen (Silber/Gold) zu erfüllen.
Dieses Online-Angebot ergänzt die Präsenzschulungen der Vereine und Landes-Kanu-Verbände - denn besondere Zeiten verlangen besondere Maßnahmen. (Bei uns bietet der Bezirk 3 noch eine Ökoschulung im September an.)
Die DKV-Öko-Schulung ist als E-Learning-Angebot zum Selbststudium mit den aktuellsten Inhalten ausgearbeitet und wird über die DKV-Akademie des Kanusports angeboten. Sie umfasst folgende Beiträge: Paddelverhalten – Stillgewässer – Fließgewässer – Meer – Gefährdung/Schutz der Gewässer – Tiere und Pflanzen – Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Der Praxisteil basiert auf einer, frei wählbaren dokumentierten Exkursion. Abschließend wird von den Teilnehmenden ein Online-Test absolviert, der sich auf die vermittelten Lerninhalte bezieht. Das Lehrmaterial ist ansprechend gestaltet und wird für den internen Gebrauch im PDF-Format über die Moodle-Lernplattform zur Verfügung gestellt.
Die Lerninhalte der DKV-Ökoschulung können von den Teilnehmenden innerhalb von drei Monaten in diesem laufenden Jahr 2020, nach Anmeldung und Freischaltung, zu frei wählbaren Zeiten bearbeitet werden.
Detaillierte Informationen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Für Inhaltliche Rückfragen steht die Ressortleiterin Umwelt und Gewässer, Petra Schellhorn (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), gerne zur Verfügung. Das Anmeldeformular und organisatorische Rückfragen werden in der Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0203/99759-70 bzw. -72 entgegengenommen.
Schrittweise Öffnung der Geschäftsstelle in Duisburg

Angesichts der rasanten Entwicklungen in der Corona-Pandemie hatten wir unsere Geschäftsstelle in Duisburg, einschließlich der Kanuschule NRW, geschlossen, alle Mitarbeiter haben im Homeoffice weitergearbeitet.
Nun sind alle unsere Kollegen wieder in der Geschäftsstelle, jedoch derzeit noch im täglichen Wechsel und zu verschiedenen Zeiten. Telefonisch sind wir deshalb momentan leider noch sporadisch (vorzugsweise täglich von 09.00 - 12.00 Uhr) zu erreichen. Per Email sind natürlich alle zu erreichen und gerne melden wir uns auch telefonisch zurück. Von Besuchen der Geschäftsstelle bitten wir momentan noch Abstand zu nehmen.
Bei "Wir über uns" sind alle Email-Adressen zu finden.