Lippebefahrung Kreis Recklinghausen

Am 01.04.2019 trat die neue Befahrungsregelung für die Lippe im Kreis Recklinghausen in Kraft.

Aus der Pressemitteilung des Kreis Recklinghausen geht hervor, welche Reglementierungen seitdem einzuhalten sind:

"Mit der Auszeichnung des Naturschutzgebiets „Lippeaue“ im Landschaftsplan Lippe gehen ab Montag, 1. April, auch für die Kanuten auf der Lippe Änderungen einher. So ist das Kanufahren in zwei Teilabschnitten von insgesamt neun Kilometern auf der Lippe nur noch für eine begrenzte Zahl von 30 Booten pro Tag gestattet und pro Kanu muss ein Insasse im Besitz eines Nachweises über die Teilnahme an einer DKV-Ökoschulung oder einer anderen, gleichwertigen Schulung sein. Um die Zahl der Kanuten zu überprüfen, ist eine Online-Anmeldung erforderlich."

Anmeldungen zur Lippebefahrung auf zwei Teilstücken (Achtung: ein Teilstück liegt bei Haus Vogelsang. Dort gibt es immer noch eine Sperrung, da die Brücke in Ahsen nicht unterfahren werden darf - Link Gewässerbaustelle bei Datteln) sind nicht über unser Bootskontingentportal möglich, sondern direkt beim Kreis Recklinghausen zu finden: Anmeldung Lippebefahrung Kreis Recklinghausen.

Weitere Details zur Befahrung incl. der Karte sind dem Verordnungstext zu entnehmen: www.presse-service.de/data.aspx/static/1012159.html