Logo Bezirk3Liebe Kanutinnen und Kanuten, Kanusportinteressierte und Kanusportbe­geisterte, 

mit diesem Internetauftritt stellt sich der Bezirk 3 Westfalen-West des Landesverbandes NRW vor.

Unsere Beiträge sind von Kanuten für Kanuten, daher werden unsere Besucher "respektvoll" gedutzt.

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Schulsportgemeinschaften

Schulsportgemeinschaften

In Kooperation zwischen Kanuvereinen und Schulen stattfindende Schulsportgemeinschaften bieten die Möglichkeit Kinder und Jugendliche im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports für den Kanusport zu begeistern. Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung werden nach den Richtlinien und Lehrplänen Sport zwischen allgemeinen Schulsportgemeinschaften (in der Regel sportpraktisches Angebot von 15, 30 oder 60 Stunden in Kooperation mit Kanuvereinen) und Talentsichtungsmaßnahmen (ausschließlich Olympische Sportarten) unterschieden.

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen sind in der Förderrichtlinie für Schulsportgemeinschaften an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen 11-04 Nr.14 (15.06.2021) verankert. Anträge zur Förderung werden im Online-Verfahren von der Schulleitung über die Ausschüsse für den Schulsport bzw. durch die zur Antragsstellung berechtigte - vom jeweiligen Fachverband benannte - Person nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung an den LSB NRW gerichtet Förderportal LSB. Alle weiteren Infos und Dokumente unter Schulsportgemeinschaften (schulsport-nrw.de).

Aufwandentschädigungen für Schulsportgemeinschaften (SSG)

Das Land gewährt nach Maßnahme der „Richtlinie über die Gewährung von Aufwandentschädigungen für die Leitung von Sportgemeinschaften an öffentlichen Schulen und Ersatzschule“ Pauschalbeträge für die Durchführung von Schulsportveranstaltungen im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports. Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung werden nach den Richtlinien und Lehrplänen Sport zwischen allgemeinen Schulsportgemeinschaften (in der Regel sportpraktisches Angebot von 15, 30 oder 60 Stunden in Kooperation mit Kanuvereinen) und Talentsichtungsmaßnahmen (ausschließlich Olympische Sportarten) unterschieden.

Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung muss die SSG durch die Schulleitung genehmigt werden und die Leitung liegt in der Hand von Personen, die aufgrund ihrer Qualifikation bestimmen Personengruppen zugeordnet werden können (Bsp. Sportlehrer*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen mit DOSB Lizenz, etc.). Für die Leitung einer Schulsportgemeinschaft werden folgende pauschale Aufwandsentschädigungen pro Schuljahr gewährt:

Allgemeine Schulsportgemeinschaften:
150,- EUR für 15-stündige Schulsportgemeinschaften
300,- EUR für 30-stündige Schulsportgemeinschaften
600,- EUR für 60-stündige Schulsportgemeinschaften

Talentsichtungsmaßnahmen:

900,- EUR für regelmäßiges wöchentliches Angebot einer Doppelstunde an mindestens 30 Wochen;
900,- EUR für Quartalsangebote mit wöchentlich 2 Doppelstunden über 15 Wochen;
900,- EUR für Trainereinsatz an mindestens 30 Wochen pro Schuljahr im Sportunterricht (2 Std./Woche) der Grundschulen. Die Dauer des Einsatzes in einer Schulklasse oder Lerngruppe kann in Absprache mit den Lehrkräften flexibel gestaltet werden.
450,- EUR für Kompaktkurse im Gesamtumfang von 30 Stunden.
Berechnungsgrundlage für die pauschalierte Aufwandsentschädigung ist eine Zeitstunde (60 Minuten).

Anträge zur Förderung werden im Online-Verfahren von der Schulleitung über die Ausschüsse für den Schulsport bzw. durch die zur Antragsstellung berechtigte - vom jeweiligen Fachverband benannte - Person nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung an den LSB NRW gerichtet Förderportal (lsb-nrw.de). Alle weiteren Infos und Dokumente unter Schulsportgemeinschaften (schulsport-nrw.de).

Fördermöglichkeiten über die KanuJugend NRW

Verwendung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP)

Die Sportjugend NRW als „Träger der freien Jugendhilfe“ erhält jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan. Aus diesen KJP-Mitteln werden z.B. die Ausbildungen in der KanuJugend, u.a. die Sporthelfer-Ausbildung für die 13- bis 17jährigen, mitfinanziert.

Unsere Bezirke und Vereine haben darüber hinaus die Möglichkeit für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Jugend (sowie Bezirke für Bildungsveranstaltungen)  KJP-Mittel zu beantragen. Die Beantragung muss hierbei bis zum 20. November des Vorjahres erfolgen. Die Anträge findet ihr hier.

Bei Erstbeantragung oder Fragen rund um die Abrechnungen steht auf der Geschäftsstelle Christiane Becker gerne zur Verfügung (Tel: 0203-7381652 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Unsere Partner

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NRW-Kanu-Testival

Bezirk 3 Termine

Samstag 06.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
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51. Kanu Camp JEM 2024
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51. Kanu Camp JEM 2024
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