Versicherungsschutz für Vereine

Aktuell vom 18.04.2023

Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, bietet die Versicherung des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW) einen umfassenden Schutz für die üblichen Tätigkeiten eines Kanu-Vereins. Im Rahmen der Mitgliedschaft im Kanu-Verband NRW sind alle Kanusportvereine mit ihren gemeldeten Mitgliedern über den LSB NRW versichert. Seit dem 1. Januar 2020 ist der LSB NRW Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine im LSB NRW. Bislang war dies Aufgabe der Sporthilfe NRW e.V., die den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG seinerzeit unterzeichnet hatte.

Die Rechnung, die nun vom LSB NRW verschickt wird, beinhaltet pro Vereinsmitglied (gemäß Bestandserhebung zum Stichtag) und Kalenderjahr die folgenden vier Komponenten:

Für das Jahr 2023 gelten folgende Beträge:

1,45 € Beitrag für die Sportversicherung
0,26 € VBG-Pauschale
0,082 € GEMA-Pauschale inkl. 7 % Umsatzsteuer
0,16 € Beitrag für die Sporthilfe NRW e.V.

Insgesamt sind das 1,952 € pro Vereinsmitglied und Kalenderjahr.

Der Versicherungsschutz für die Sportversicherung besteht aus einem umfangreichen Paket. Dazu findet man ausführliche Informationen im Netz unter Arag Sportversicherung. Im Wesentlichen bietet die Versicherung Schutz in den Bereichen Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz und Krankenversicherung und aktuell seit 2021 auch eine D&O-Versicherung (für Vorstände und Geschäftsführungen - Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall).

Informationen zur ARAG Sportversicherung erteilt Ihnen das Versicherungsbüro beim LSB NRW, das sich seit 2023 im selben Gebäude befindet:

Versicherungsbüro beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Jochen Grahn (Büroleiter)
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel: (0203) 600107-0
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Link zur Homepage

Unter dem folgenden Link hat der LSB alle weitere Details, z.B. zur Gema-Pauschale hinterlegt: LSB NRW Sportversicherung.

Der Versicherungsschutz gilt nur bei Vereinsmaßnahmen, z. B. beim vom Verein angesetzten Training oder bei der vom Verein beschlossenen Teilnahme an Wettkämpfen und Freizeitsportveranstaltungen. Selbstverständlich sind Vereinsmitglieder auch bei den vom Verein angesetzten und ausgeschriebenen Vereinswanderfahrten versichert. Wichtig ist, dass die Ankündigung vor Veranstaltungsbeginn über einen offiziellen Kommunikationskanal des Vereines wie z.B. Mail, Homepage, App, Newsletter oder soziale Medien etc. kommuniziert wird. Weiterhin kann die Ankündigung bzw. Ansetzung durch eine/n offizielle/n Vertreter*innen des Vereins wie z.B. Vorstand, Präsidium, Sportwart, Trainer*in, Betreuer*in in schriftlicher Form erfolgen. Die Einzelsportausübung ohne Ansetzung durch den Verein ist lediglich und ausschließlich auf sogenannten „Hausgewässern“ also Gewässern in direkter Umgebung des Vereins mit regelmäßiger Nutzung durch den Verein versichert.

Keinen Versicherungsschutz gewährt die Sportversicherung bei privater Sportausübung. Ohne Festsetzung vom Verein durchgeführte Kanufahrten, bei Tagestouren auf Gewässern der Region oder bei Urlaubsfahrten, die Mitglieder eigenständig oder nach Verabredung untereinander durchführen, gelten nicht als versicherte Vereinsmaßnahmen. Die Eintragung ins Vereinsfahrtenbuch und ins persönliche Fahrtenbuch reichen nicht, um Versicherungsschutz zu erhalten.

Im Rahmen einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Verein alle Kanuaktivitäten seiner Mitglieder, auch die privaten, im Rahmen einer Unfallversicherung absichert. Innerhalb eines Rahmenabkommens zwischen dem Deutschen Kanu-Verband und der Schweizer Nationalversicherung wird eine spezielle Kanu-Unfallversicherung für unsere Mitgliedsvereine über die Versicherungsagentur Kuhlmann in Bremen angeboten. (Kosten je Vereinsmitglied 1,73 €, Stand 2023)

Konkrete Fragen zum Umfang der Leistungen der DKV-Versicherungen beantwortet:

D. Kuhlmann & Sohn
Versicherungsagentur des DKV
Parkallee 117 • 28209 Bremen
Postfach 330163 • 28331 Bremen
Tel. (04 21) 16 81 18
Fax (04 21) 16 81 19
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.dkuhlmannsohn.de

Informationen rund um das Thema Versicherungen bietet der DKV Ratgeber Versicherungen, der kostenlos als Download über diese Seite erhältlich ist:

DKV Ratgeber Versicherung 

Keine Angst vor persönlicher Haftung

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Keine Angst vor persönlicher Haftung
Haftung und Versicherungsschutz im Kanuverein

Am 16.09.2015 hat das Detmolder Landgericht eine gegen einen Fußball-Jugendtrainer verhängte Geldstrafe bestätigt. Dieser wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, da bei einem Hallenturnier in einem Nebenraum ein ungesichertes Tor umgefallen und einen Minderjährigen schwer verletzt hatte. Das Landgericht sah die Schuld des Trainers darin, dass er von den ungesicherten Toren im Nebenraum gewusst, es aber unterlassen hatte, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Das Urteil hat auch bei ehrenamtlich Mitarbeitenden in Kanu-Vereinen für Unruhe gesorgt, ob und wie sie bei ihrer Tätigkeit erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Deshalb haben wir hier einige Informationen zusammengestellt. Eins sei jedoch vorweg gesagt, wer verantwortungsvoll mit seiner Funktion umgeht, kann auch in Zukunft seine Tätigkeit ohne Angst ausführen.

Haftung:
Zunächst ist anzumerken, dass bei einem Schadensfall gleichermaßen eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Haftung nebeneinander in Betracht kommen können. Während für zivilrechtliche Schäden eine Haftpflichtversicherung aufkommen kann (dazu unten mehr), sind strafrechtliche Konsequenzen vom Betroffenen selbst zu tragen.

Grundsätzliche Informationen zum Haftungsrecht sind auf der Homepage des LSB NRW zu finden. Unter VIBSS - Haftung gibt es eine mehrere Artikel zum Thema Haftung und wie sie sich begründet. Es wird empfohlen, diesen kurzen Text zu lesen.

Wer für einen Kanu-Verein ehrenamtlich tätig wird, muss immer eine besondere Sorgfalt bei der Umsetzung der ihm übertragenen bzw. von ihm übernommenen Aufgaben beachten. Dieser Sorgfaltsmaßstab richtet sich immer nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls: Die Betreuung einer Gruppe erwachsener Mitglieder bringt deutlich weniger Verantwortung mit sich als etwas die Betreuung von Minderjährigen.

An dieser Stelle können natürlich keine einzelnen Beispiele aufgeführt werden, was wo und wie konkret unternommen werden muss. Der Landessportbund NRW hat dazu eine Broschüre mit dem Titel „Wie soll ich mich verhalten" erstellt, die 50 Fragen für Übungsleiter, Jugendleiter, Trainer und Betreuer enthält. Es wird empfohlen, auch diese Broschüre zu lesen, denn sie enthält viele Antworten auf Fragen, die auf den Kanusport übertragen werden können. Sie ist als über die Seite VIBSS - Versicherungen - wie soll ich mich verhalten? erhältlich.

Qualifizierungen:
Ganz wichtig ist, dass für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten qualifizierte Mitarbeitende herangezogen werden. Die Qualifikation ist nicht an den Besitz einer Lizenz gebunden – auch Mitarbeitende ohne Lizenz können, z. B. aufgrund ihrer umfangreichen speziellen Erfahrung, qualifiziert sein, bestimmte Aufgaben im Verein zu übernehmen. Besser ist es natürlich, eine Lizenz zu erwerben.

Die DKV-Fahrtenleiter-Lizenz z.B. umfasst besonders rechtliche Fragestellungen und bietet sich daher für jeden Mitarbeitenden in Kanu-Vereinen an, um sich die notwendigen Grundinformationen zu verschaffen. Ausbildungstermine können über die Kanuschule des KV NRW erfragt werden www.kanuschule-nrw.de. Noch besser ist es natürlich, wenn in jedem Kanu-Verein qualifizierte Trainer-C im Kanu-Freizeitsport oder Leistungssport tätig sind, die sich auch regelmäßig fortbilden. Einzelheiten dazu sind zu finden unter Wandersport Ausbildung Trainer-C-Freizeitsport / Fach-ÜL oder direkt bei der Kanuschule NRW, die alle unsere Qualifizierungen durchführt.
Für die Jugendabteilungen empfehlen wir die Ausbildung zum Übungsleiter*innen Kinder und Jugendliche bei unserer KanuJugend NRW, die alle zwei Jahre stattfindet und ebenfalls eine Lizenz der 1. Lizenzstufe ist.

Versicherungsschutz:

Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, bietet die Versicherung des LSB einen umfassenden Schutz für die üblichen Tätigkeiten eines Kanu-Vereins. Im Rahmen der Mitgliedschaft im Kanu-Verband NRW sind alle Kanusportvereine mit ihren gemeldeten Mitgliedern über den Landessportbund NRW versichert. Seit dem 1. Januar 2020 ist der Landessportbund NRW (LSB NRW) Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW. Die Sportversicherung für die Vereine in NRW wird jetzt über den Landessportbund NRW abgewickelt. Bislang war dies Aufgabe der Sporthilfe NRW, die den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG seinerzeit unterzeichnet hatte.

Weiterlesen: Keine Angst vor persönlicher Haftung

Versicherungsschutz für Vereine / Übungsleiter

Aus dem Pressedienst der ARAG Sportversicherung

Versicherungsschutz des Übungsleiters/Trainers

"Die Sportversicherungsverträge der Landessportbünde/-verbände bieten einen obligatorischen Versicherungsschutz für die Mitgliedsverbände und Vereine sowie deren Organe, Mitglieder und Helfer. Mitversichert sind ebenso alle Übungsleiter und Trainer, die für die versicherten Organisationen tätig werden. Versicherungsschutz besteht bei der ARAG Sportversicherung grundsätzlich in den Sparten Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutz. Hiernach sind eigene Unfälle der Übungsleiter ebenso versichert, wie eigenverursachte Haftpflichtschäden. Die Rechtsschutzversicherung bietet zudem beispielweise Hilfestellung bei dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Eine gültige Übungsleiterlizenz ist für den Versicherungsschutz keine Voraussetzung. Zusätzlich zu der vorgenannten Absicherung über die Sportversicherungsverträge mit der ARAG besteht für nebenberuflich tätige Übungsleiter auch über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Übungsleiter/Trainer, die außerhalb der Sportorganisation tätig werden. Wer private Übungsstunden organisiert oder bei nicht versicherten Organisationen oder in Betrieben leitet, ist nicht über seinen Verein versichert. Da auch die Privathaftpflicht berufliche Tätigkeiten nicht abdeckt, sollte jeder Übungsleiter, der außerhalb der Sportorganisation tätig ist, seinen Bedarf im Vorfeld prüfen. Eine ergänzende Haftpflichtversicherung sichert die privaten/nebenberuflichen Aktivitäten ab.

Warum der Versicherungsschutz so wichtig ist zeigt folgendes Beispiel:

Ein Übungsleiter ließ vor Trainingsbeginn ein Fangspiel in einer Sporthalle durchführen, bei dem ein Kind der Fänger war. Die elfjährigen Kinder liefen vor dem jeweiligen „Fänger“ wild auseinander. Nach ca. fünf Minuten war der Aufschrei eines Jungen zu hören. Dieser hatte sich dem Abtippen durch einen Hechtsprung entziehen wollen und war mit seinem Kopf gegen das Ende eines von der Decke in der Nähe der Hallenwand herabhängenden Klettertaus gekommen; leider so unglücklich, dass ein Frontzahn durch den Anprall abbrach.
Die Kosten des Zahnersatzes übernahmen die Krankenkasse und die ARAG Sport-Unfallversicherung, so dass kein materieller Schaden verblieb. Die Eltern des Jungen waren jedoch der Auffassung, dass der Übungsleiter seiner Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen war und forderten von ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,- Euro sowie seine schriftliche Erklärung, zukünftig für alle unfallbedingten materiellen und immateriellen Schäden aufzukommen.
Die ARAG Sport-Haftpflichtversicherung übernahm die Schadenbearbeitung und wies nach Prüfung des Sachverhalts die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Geschädigten für den versicherten Übungsleiter als unbegründet zurück. Der Trainer hatte weder schuldhaft seine Warn- und Instruktions-, noch die üblichen Schutz- und Fürsorgepflichten verletzt. Vielmehr hat sich ein bedauerliches Lebensrisiko verwirklicht, für das nach gängiger Rechtsprechung kein Schadenersatz verlangt werden kann. Im Falle einer Klage würde die ARAG dem Übungsleiter auch passiven Rechtsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung gewähren sowie sein Prozesskostenrisiko tragen.

Die ARAG Sportversicherung hält auch für außerhalb der Sportorganisation tätige Übungsleiter/Trainer entsprechende Deckungskonzepte bereit. Angebote können Sie beim Versicherungsbüro des für Sie zuständigen Landessportbundes/-verbandes anfordern, www.arag.de."

Weitere Infos und Tipps haben wir für unsere Vereine unter dem Menüpunkt Versicherungsschutz für Vereine zusammengefasst.

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