Beendigung der Mitgliedschaft und Kündigungsfrist
- Kategorie: Einzelmitglieder
- Veröffentlicht: 17.11.2015
- Geschrieben von Geschäftsstelle
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Ein Ausscheiden kann nur zum Jahresende erfolgen, wobei die Kündigung der Mitgliedschaft bis spätestens zum 30. September schriftlich an die Geschäftsstelle des Kanu-Verbandes NRW eingereicht werden muss. Der Mitgliederausweis ist an den Verband zurückzugeben.