Hinweis zur Befahrung der Steveraue (2)
Keine Änderung bezüglich der Befahrung der Stever in der Steveraue
Für das Naturschutzgebiet Steveraue gelten weiterhin die Vorgaben des rechtskräftigen Landschaftsplans „Olfen Seppenrade - 1. Änderung“. Hier ist das allgemeine Verbot, in Naturschutzgebieten Gewässer zu befahren oder in ihnen zu baden, für das Naturschutzgebiet Steveraue ausgeklammert. Kanu fahren ist in der Steveraue also weiterhin erlaubt.
Aufgrund der Aufstellung eines Schildes war es zu Verwirrungen gekommen. Der Kreis Coesfeld hat uns jedoch den oben stehenden Sachverhalt ausdrücklich so bestätigt. Wir wünschen weiterhin viel Spaß auf der Stever.