

Weitere Informationen erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle:
Kanu-Verband NRW e.V. Tel: +49 203-7381653 email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Mitgliedsbeitrag an den Landes- und Bundesverband (KV NRW & DKV) beträgt aktuell (bis Ende 2024) im Kalenderjahr:
Euro 0,50 für Kinder bis zu 6 Jahren
Euro 4,00 für Schüler von 7 bis 14 Jahren
Euro 7,60 für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren
Euro 16,50 für Mitglieder über 18 Jahre
Durch einen Beschluss des Deutschen Kanu-Verbandes im Jahr 2023 sowie durch einen Beschluss des KV NRW Verbandstags am 02.03.2024 wurde einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf Bundes– und Landesebene ab 01.01.2025 gleichermaßen zugestimmt. Somit gelten ab 2025 folgende Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr:
Euro 0,50 für Kinder bis zu 6 Jahren
Euro 4,40 für Schüler von 7 bis 14 Jahren
Euro 8,00 für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren
Euro 20,50 für Mitglieder über 18 Jahre
Wir bitten unsere Vereine, uns eine Abbuchungsvollmacht zu erteilen, damit die in unserer Satzung festgeschriebenen Zahlungstermine 1. Februar, 1. April und 1. Juli eingehalten werden können.
Der Kanu-Verband NRW versendet im Januar an alle Vereine die Beitragsrechnung mit den DKV-Beitragsmarken auf der Basis der Mitgliederzahlen, die dem Landessportbund NRW im Vorjahr vom Verein gemeldet worden sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Vereine bereits zum Jahresanfang ihre DKV-Beitragsmarken sowie die Beitragsrechnungen vorliegen haben.
Der LSB NRW berechnet pro Vereinsmitglied jährlich 1,952 Euro an Versicherungsprämie inkl. Gebühren für Gema und Berufsgenossenschaft. Darüber erhalten die Vereine eine gesonderte Rechnung vom LSB. Alles zur Aufschlüsselung und detaillierte Informationen gibt es unter Versicherungsschutz für Vereine.
Der Landessportbund NRW informiert alle Sportvereine jeweils im Herbst, dass die Mitgliederzahlen in der Zeit vom 12. Dezember bis zum 28. Februar im Online-Verfahren an den LSB zu melden sind. Die Erfassung der Mitglieder erfolgt jahrgangsweise und nach Geschlecht. Eine Meldung der Mitgliederzahlen in Papierform ist nicht möglich.
Die entsprechende Meldung beim LSB findet über die Bestandserhebung statt.
Die Aufnahme eines Vereins erfolgt aufgrund eines formlosen, schriftlichen Antrags, der den Namen des Vereins und seines Vorsitzenden nennt. Folgende Unterlagen werden in Kopie zusätzlich benötigt:
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid)
- Vereinssatzung, in der die Förderung des Sports festgeschrieben sein muss
- Vereinsregisterauszug vom zuständigen Amtsgericht
- Anzahl, Alter und Geschlecht der Vereinsmitglieder des Vereins.
- Die Satzung des Kanu-Verband NRW verlangt die Mitgliedschaft seiner Mitgliedsvereine im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund. Daher benötigen wir einen Nachweis der Mitgliedschaft oder die Vorlage des Aufnahmeantrags an den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:
Kanu-Verband NRW
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Nach Vorlage aller wird die Aufnahme des Vereins in den Verband schriftlich bestätigt. Darin wird auch die Zuordnung des Vereins zu einem der neun Bezirke im KV NRW festgelegt.
Der Kanu-Verband NRW meldet den neuen Verein dem Deutschen Kanu-Verband und dem Landessportbund NRW.
Der LSB vergibt eine vorläufige Vereinskennziffer. Gleichzeitig erhält der Verein ein Schreiben vom LSB mit dem Formular zur Bestätigung der Mitgliedschaft durch den KSB/SSB. Sobald der Verein hier Mitglied geworden ist, wird die Mitgliedschaft beim LSB bestätigt und die vorläufige Vereinskennziffer wird zur endgültigen Vereinskennziffer.
Über unsere KanuJugend NRW ist es bei verschiedenen Veranstaltungen (Freizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen) möglich, Zuschüsse zu beantragen. Die entsprechenden Formulare gibt es hier:
KanuJugend/Downloads/Formulare
Ansprechpartner auf der Geschäftsstelle für alle Fragen rund um die Fördermöglichkeiten ist:
Christiane Becker
Telefon: 0203/7381-652
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die jeweils aktuell geltende Höhe des Zuschusses ist bei den Einträgen zu KJP-Mitteln auf der Seite der KanuJugend Aktuelles zu finden.
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen für unsere zertifizierten "KiK-Vereine" (Kind- und jugendgerechter Kanuverein im Kanu-Verband NRW). Die entsprechenden Anträge zum "KiK-Verein" gibt es ebenfalls hier:
KanuJugend/Downloads/Formulare/6. KiK
Ansprechpartner auf der Geschäftsstelle für alle Fragen rund um "KiK" ist:
Sandra Scholzen, Fachkraft für die KanuJugend NRW
Telefon: 0203/7381654
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Förderungen und Zuschüsse für Vereine sind ebenso in bestimmten Teilen auch über den Landessportbund oder die Stadt- und Kreissportbünde möglich. Eine Übersicht über Möglichkeiten gibt es auf der Seite des LSB.
Hierzu gehört beispielsweise auch der Antrag auf Sonderurlaub für Betreuer von Jugenderholungs- und Freizeitmaßnahmen: Sonderurlaub. Unter dem angegebenen Link ist der Online-Antrag hinterlegt sowie diverse Informationen zum Thema. Bei den Arbeitgebern gibt es Unterschiede, ob es sich um den öffentlichen Dienst handelt oder nicht. Bei Vorabfragen gerne auch direkt an die Geschäftsstelle (siehe oben) wenden.
Bei Fragen und Anmerkungen, wenden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle an Petra Viehweger, Tel: 0203-7381655 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Kanu-Verband NRW
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel: 0203-7381653
Fax: 0203-7381650
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.kanu-nrw.de
facebook/Kanu-Verband NRW
Unsere Bankverbindung:
Volksbank Rhein-Ruhr Duisburg
BLZ 350 603 86
Kto.-Nr. 331 213 0000
IBAN DE32 3506 0386 3312 1300 00
BIC GENODED1VRR