Mehr als 300 Zuschauer bei Wettbewerben in NRW möglich

Corona-Schutzverordnung vom 16.09.2020 - gültig bis zum 30.09.2020
Zuschauermengen neu geregelt

Grafik Land NRW Zuschauermengen

Mit Stand heute, 16.09., ist die neue CoronaSchVO des Landes NRW gültig. In vielen Punkten hat es keine Änderungen gegeben.
Ausschlaggebend für den Sport wurde der regelnde Paragraph 9 erweitert. Mannschaftssportarten, die aus mehr als 15 Personen bestehen, dürfen nun auch im Training und Wettkampf mit zwei Mannschaften antreten, auch wenn sie dann die 30-Personen-Regel im Kontaktsport überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Personenzahlen laut Spielordnung vorgegeben ist.

Für den Kanusport ändert sich die zulässige Menge der Zuschauer bei Spielen und Wettbewerben. Ab heute wird im § 9 in Absatz (6) und (6a) unterschieden nach den Zuschauerangaben bis 300 und mehr als 300. Auch mehr als 300 Zuschauer sind nun möglich, allerdings nur auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b. Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen (wenn Teams aus ganz Deutschland dabei sind oder z.B. europäische Vereinswettbewerbe) sind dabei die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Nachzulesen im Kapitel XV.

Bei Veranstaltungen und Versammlungen hat sich der Paragraph nicht geändert, hierzu haben wir in unserem letzten Artikel ausführlich berichtet.

Hier die jeweils aktuell gültige CoronaSchVO:

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