Schulkanuprojekt Lippstadt mit dem Ehrenamtspreis des Kreises Soest ausgezeichnet
Während einer Feierstunde am vergangenen Montag im Kreishaus Soest verlieh die Landrätin des Kreises Soest Eva Irrgang den Ehrenamtspreis 2018 neben zwei weiteren Initiativen auch an das Schulkanuprojekt Lippstadt. Nach Ansicht der Jury stellten alle drei Preisträger herausragende Beispiele für das ausgelobte Thema "Wir in der Zukunft - Ehrenamt 4.0" dar.
Das seit 2010 maßgeblich vom Evangelischen Gymnasium Lippstadt und dem Wasser- und Wintersportclub (WSC) Lippstadt getragene Projekt Schulkanu Lippstadt verfolgt das Ziel, jedem Grundschulkind die Möglichkeit zu bieten in einem Boot zu sitzen. Mit diesem Grundsatz bringt das Projekt jedes Jahr 400 Schülerinnen und Schüler aufs Wasser. Die Kinder sammeln so Erfahrungen rund um das Kajak, den Canadier oder das Stand-Up-Board und erhalten die Möglichkeit, die kosten- und materialintensive Sportart Kanu kennenzulernen. „Das Besondere an diesem Projekt ist aber auch, dass Oberstufenschüler über die Sporthelfer-Zertifizierung des Landessportbundes dazu ausgebildet werden, Kanuangebote für Grundschüler im regulären Schwimmunterricht durchzuführen“, lobte Landrätin Eva Irrgang bei der Vergabe der mit insgesamt 2.000 Euro für alle drei Projekte dotierten Auszeichnung. Künftig soll das Projekt auf weitere Schulen, weitere Kanudisziplinen und weitere Aus- und Fortbildungsangebote ausgedehnt werden.
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Landrätin Eva Irrgang (1. v. l.) überreichte zusammen mit Ekkehart Schieffer (1. v. r.), Präsident des Rotary Club Erwitte-Hellweg, den Ehrenamtspreis 2018 des Kreises Soest an das Schulkanuprojekt Lippstadt, vertreten durch die Mitglieder des Wasser- und Wintersport Clubs Lippstadt Dr. Steffen Menze (2. v. l.), Markus Lüttig (3. v. l.), Max Klapper (4. v. l.) und Steven Klose (5. v. l.). Klose und Menze sind gleichzeitig Lehrer am Evangelischen Gymnasium Lippstadt.
Foto: Mathias Keller/Kreis Soest
Schulsportgemeinschaften
In Kooperation zwischen Kanuvereinen und Schulen stattfindende Schulsportgemeinschaften bieten die Möglichkeit Kinder und Jugendliche im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports für den Kanusport zu begeistern. Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung werden nach den Richtlinien und Lehrplänen Sport zwischen allgemeinen Schulsportgemeinschaften (in der Regel sportpraktisches Angebot von 15, 30 oder 60 Stunden in Kooperation mit Kanuvereinen) und Talentsichtungsmaßnahmen (ausschließlich Olympische Sportarten) unterschieden.
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen sind in der Förderrichtlinie für Schulsportgemeinschaften an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen 11-04 Nr.14 (15.06.2021) verankert. Anträge zur Förderung werden im Online-Verfahren von der Schulleitung über die Ausschüsse für den Schulsport bzw. durch die zur Antragsstellung berechtigte - vom jeweiligen Fachverband benannte - Person nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung an den LSB NRW gerichtet Förderportal LSB. Alle weiteren Infos und Dokumente unter Schulsportgemeinschaften (schulsport-nrw.de).
Aufwandentschädigungen für Schulsportgemeinschaften (SSG)
Das Land gewährt nach Maßnahme der „Richtlinie über die Gewährung von Aufwandentschädigungen für die Leitung von Sportgemeinschaften an öffentlichen Schulen und Ersatzschule“ Pauschalbeträge für die Durchführung von Schulsportveranstaltungen im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports. Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung werden nach den Richtlinien und Lehrplänen Sport zwischen allgemeinen Schulsportgemeinschaften (in der Regel sportpraktisches Angebot von 15, 30 oder 60 Stunden in Kooperation mit Kanuvereinen) und Talentsichtungsmaßnahmen (ausschließlich Olympische Sportarten) unterschieden.
Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung muss die SSG durch die Schulleitung genehmigt werden und die Leitung liegt in der Hand von Personen, die aufgrund ihrer Qualifikation bestimmen Personengruppen zugeordnet werden können (Bsp. Sportlehrer*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen mit DOSB Lizenz, etc.). Für die Leitung einer Schulsportgemeinschaft werden folgende pauschale Aufwandsentschädigungen pro Schuljahr gewährt:
Allgemeine Schulsportgemeinschaften:
150,- EUR für 15-stündige Schulsportgemeinschaften
300,- EUR für 30-stündige Schulsportgemeinschaften
600,- EUR für 60-stündige Schulsportgemeinschaften
Talentsichtungsmaßnahmen:
900,- EUR für regelmäßiges wöchentliches Angebot einer Doppelstunde an mindestens 30 Wochen;
900,- EUR für Quartalsangebote mit wöchentlich 2 Doppelstunden über 15 Wochen;
900,- EUR für Trainereinsatz an mindestens 30 Wochen pro Schuljahr im Sportunterricht (2 Std./Woche) der Grundschulen. Die Dauer des Einsatzes in einer Schulklasse oder Lerngruppe kann in Absprache mit den Lehrkräften flexibel gestaltet werden.
450,- EUR für Kompaktkurse im Gesamtumfang von 30 Stunden.
Berechnungsgrundlage für die pauschalierte Aufwandsentschädigung ist eine Zeitstunde (60 Minuten).
Anträge zur Förderung werden im Online-Verfahren von der Schulleitung über die Ausschüsse für den Schulsport bzw. durch die zur Antragsstellung berechtigte - vom jeweiligen Fachverband benannte - Person nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung an den LSB NRW gerichtet Förderportal (lsb-nrw.de). Alle weiteren Infos und Dokumente unter Schulsportgemeinschaften (schulsport-nrw.de).
Verwendung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP)
Die Sportjugend NRW als „Träger der freien Jugendhilfe“ erhält jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan. Aus diesen KJP-Mitteln werden z.B. die Ausbildungen in der KanuJugend, u.a. die Sporthelfer-Ausbildung für die 13- bis 17jährigen, mitfinanziert.
Unsere Bezirke und Vereine haben darüber hinaus die Möglichkeit für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Jugend (sowie Bezirke für Bildungsveranstaltungen) KJP-Mittel zu beantragen. Die Beantragung muss hierbei bis zum 20. November des Vorjahres erfolgen. Die Anträge findet ihr hier.
Bei Erstbeantragung oder Fragen rund um die Abrechnungen steht auf der Geschäftsstelle Christiane Becker gerne zur Verfügung (Tel: 0203-7381652 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Corona-Einschränkungen im Wandersportjahr 2021
Der Freizeitsportausschuss des DKV hat entschieden die Wandersportordnung im Wandersportjahr 2021 anzupassen.
Hier geht es zum ganzen Artikel vom DKV.
https://www.kanu.de/Update-DKV-Wandersportordnung-Corona-Einschraenkungen-im-Wandersportjahr-2021-78315.html
NRW Gewässerführer – Befahrungsregeln – Gewässerbaustellen
Kanu-Wanderfahrer können auf umfangreiches Datenmaterial zurückgreifen
![Foto Service Gewässer](/content/images/2020/Wandersport/Foto_Service_Gewässer.jpg)
Die Daten aus der Datenbank werden nicht nur für die gedruckte Version des Gewässerführers genutzt, sondern beispielsweise auch für die canua-App des DKV und das elektronische Fahrtenbuch (eFB). So kann also beispielsweise jeder Nutzer der canua-App den jeweils aktuellen Stand eines Gewässers einsehen (gemeldete Änderungen bedürfen einer kleinen Zeitspanne, bis sie dort erscheinen, ev. kann dies ein paar wenige Wochen in Anspruch nehmen, in der Regel jedoch schneller).
Die Datenbank zu den Befahrungsregeln in Deutschland und natürlich auch in NRW findet ebenso ihren Ursprung in der großen Datenbank. Vorteilhaft ist hier für den Nutzer, dass die Befahrungsregelungen nicht mehr in einer Excelliste aufgeführt und als pdf hinterlegt werden. Die Datenbank lässt eine sofortige Sortierung nach Flüssen zu und die ständige Aktualisierung von Änderungen in kürzester Zeit zu.
Gewässerbaustellen in NRW werden unter Service – Gewässer – Gewässerbaustellen gesammelt und jeweils nach der Meldung zeitnah veröffentlicht (in der Regel auch bei Facebook und Instagram).
Wer als Nutzer eine Änderung oder Aktualisierung melden möchte, macht dies am besten hier:
Korrekturmeldung Gewässerführer, erreicht auch direkt die NRW-Mitarbeiter:
Formular beim DKV
Korrekturmeldung Befahrungsregeln, erreicht auch direkt die NRW-Mitarbeiter:
Derzeit bitte an die Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, ein Formular wird vorbereitet.
Neue (oder abgeschlossene) Gewässerbaustellen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – Sandra Scholzen
Alle Termine rund um den Wandersport in NRW auf einen Blick
Inklusive aller Termine aus den Bezirken
![Foto Programmheft Freizeitsport 2024 kl](/content/images/2023/Wandersport/Foto_Programmheft_Freizeitsport_2024_kl.jpg)
Ein umfangreiches Programm hat unser NRW-Wandersportteam wieder für das Jahr 2024 auf die Beine gestellt. Alle Veranstaltungen von der NRW-Kanu-Rallye bis zum Wanderfahrertreffen oder Infos zum Pegeldienst findet Ihr nun auch hier im Programmheft zum Download. Dazu sind sämtliche Termine aus den Bezirken ebenfalls integriert, nach Bezirken und der Reihenfolge der Termine sotiert. Dazu gibt es Aus- und Fortbildungen aus der Kanuschule NRW, Jugendausbildungen und die Termine unserer Einzelmitglieder-Obmänner.
Das Programmheft steht hier zum Download bereit und ist auch in gedruckter Form erhältlich. Eure Bezirkswanderwarte sammeln es grad für die Vereine ein. Dazu kann es über die Geschäftsstelle (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angefordert werden oder ist auf der boot 2024 erhältlich.
Alle Termine des deutschlandweiten Freizeitsports sind am einfachsten über den DKV-Terminkalender einzusehen, dort kann auch die Suchmaske genutzt werden: Termine DKV.
Das gesamte DKV-Sportprogramm 2024 liegt nicht mehr in gedruckter Form, aber als pdf vor und ist hier zu finden: DKV-Sportprogramm 2024.