Bezirke und Fachsparten übernehmen die Empfehlungen der Präsidien im Zuge der Corona-Pandemie
Die Empfehlungen des DKV-Präsidiums und des NRW-Präsidiums sind geschlossen von den Bezirken in NRW und den Fachsparten übernommen worden. Im Interesse der Gesundheit der Sportler und im Interesse der Planungssicherheit der Ausrichter sind alle Veranstaltungen in NRW vorerst bis zum 30. Juni 2020 abgesagt.
Die Termindatenbank ist deshalb erst wieder ab dem 01. Juli gefüllt. Verschiebungen von Terminen werden gerne hier wieder eingestellt. Wir bitten um Zusendung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sollte sich von behörderliche Seite im positiven Sinne eine Änderung im Umgang mit dem Corona-Virus ergeben, könnte es natürlich im Einzelfall zu einer Aufhebung der Absage kommen. Dies betrifft voraussichtlich am ehesten die kleineren Angebote.
Bleibt alle gesund und bleibt Zuhause!
DOSB weist auf Antragsmöglichkeiten für Sportvereine hin
In NRW wird am 27.03. das elektronische Antragverfahren gestartet
In einem Schreiben an alle Mitgliedsorganisationen weist der DOSB darauf hin, dass ein im Bundestag beschlossenes Gesetz schnell umgesetzt werden soll. Das Soforthilfepaket für "Kleinstunternehmen und Soloselbstständige" hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. €. In NRW sind die Durchführungsbestimmungen bereits erarbeitet worden. Hier werden ausdrücklich auch Sportvereine (die in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind) als antragsberechtigt und förderfähig eingestuft. Die Soforthilfen können online beantragt werden. Am heutigen Mittag, 27.03.2020, wird das elektronische Antragsverfahren gestartet.
"Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine, wenn sie sich zwar wirtschaftlich betätigen, aber eine gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund steht (BGH, Beschl. V. 16.5.2017, Az. II ZB /716)."
Weitere Erklärungen und das Antragsverfahren sind umfangreich auf der Seite des Landes NRW und hier in der aktuellen Pressemitteilung zu finden: Rettungsschirm auch offen für Übungsleiter und Sportvereine.
Aktuell hat der LSB am 08.04. noch einmal auf die Aufstockung für die Übungsleiterförderung hingewiesen und auf das laufendene Antragsverfahren der Soforthilfen des Bundes:
Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)
Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/ November) auf den Sommer wird angestrebt.
Anträge sind online über das Förderporttal des Landessportbundes NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite möglich. Ein entsprechendes Vereinsmailing wird der LSB morgen versenden und bittet vorab darum, unsere Vereine zu informieren.
Unverändert ist außerdem eine Beteiligung von Vereinen, Bünden und Verbänden an folgenden Programmen möglich:
Soforthilfeprogramm des Bundes
Das am 27. März 2020 auf der Website des MWIDE https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständigesteht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Auch selbständige Übungsleiter*innen/Trainer*innen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge stellen. Genaueres ergibt sich aus den auf der Website des MWIDE veröffentlichten Informationen. Antragstellungen sind ausschließlich online möglich und können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Die Pauschalzuschüsse betragen 9.000,- bis 25.000,- Euro.
Aktuell gibt es hier eine neue Entwicklung (09.04.2020):
Antragsstellungen sind nach wie vor möglich, eine Auszahlung der Soforthilfe ist derzeit gestoppt.
Das NRW-Wirtschaftsministerium informiert:
Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wird vorerst gestoppt. Das entschied das Wirtschaftsministerium (MWIDE) in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt am Mittwochabend. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das MWIDE am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
Das LKA hatte daraufhin mit der Zentral- und Ansprechstelle für Cyberkriminalität die Ermittlungen aufgenommen und das Ministerium gestern Abend über erste Ergebnisse informiert. Demnach haben Betreiber mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt. Daraufhin hatte das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. In den kommenden Tagen wird die Ermittlergruppe ihre Recherchen fortsetzen, um betrügerische Anträge zu identifizieren.
Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen. Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA raten erneut dringend, dafür ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Offizielle Webseiten des Landes enden stets auf der Endung „.nrw“ oder „.nrw.de“.
Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, bitten wir um Verständnis und etwas Geduld. Das Ministerium wird zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.
Das vollständige Anschreiben des DOSB haben wir hier zum Download hinterlegt:
Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V. informiert über Gefahren

In seinem Anschreiben geht der Sachverständigenverein auf die Gefahren bei länger nicht genutzen Trinkwasserleitungen ein. Ebenso gibt es Hinweise, was in einem bestimmten Zeitfenster möglich ist.
Ausführliche Informationen stellen wir hier unseren Vereinen im Download zur Verfügung:
Empfehlung: Kanusportveranstaltungen in NRW bis zum 30.06.2020 absagen
Auf der Videokonferenz des Präsidiums des Kanu-Verband NRW wurde gestern, am 24.03.2020, beschlossen, den neuen Empfehlungen des DKV-Präsidiums bis auf Weiteres zu folgen. Im Interesse der Gesundheit der Sportler und im Interesse der Planungssicherheit der Ausrichter wird empfohlen, alle Veranstaltungen bis zum 30. Juni 2020 abzusagen.
Die ausführliche Presseinformation des DKV ist hier nachzulesen.
Geschäftsstelle bleibt momentan geschlossen
Angesichts der aktuellen Entwicklungen der Corona-Krise und der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus bleibt unsere Geschäftsstelle, einschließlich der Kanuschule NRW, bis auf Weiteres geschlossen. Natürlich stehen wir jederzeit für alle Fragen und Informationen per Email zur Verfügung.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter über die bekannten Email-Adressen, die auch hier nachzulesen sind.
Bleiben Sie gesund und bleiben Sie Zuhause!


Immer aktuelle Themen rund um die Corona-Pandemie findet Ihr auf unserer Startseite unter #Corona-Virus. Dort halten wir Euch auf dem Laufenden, was es zu beachten gilt.
Aktuelles vom 20.04.2020
Das Land NRW hat eine neue Verordnung mit Wirkung heute verabschiedet. Einzelne Einschränkungen sind in geringem Maße zurückgenommen worden. Die teilweise neue Regelungen betreffen aber in keinster Weise das bisher geltende Kontaktverbot oder den generellen Sportbetrieb. Dieser sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen bleiben leider verboten.
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 03. Mai 2020 und ist hier nachzulesen.
Unseren gesamten Artikel könnt Ihr hier nachlesen: Verordnung Land NRW ab 20.04.
Aktuelles vom 16.03.2020 - 12.00 Uhr
Aktualisierung der Handlungsempfehlungen zum Corona-Virus
Neue Erlasslage gilt zunächst bis zum 19.04.2020
Aufgrund der aktualisierten Erlasslage durch die NRW-Landesregierung zum Sportbetrieb müssen wir unsere Empfehlungen vom 13. März 2020 zum Umgang mit dem Corona-Virus korrigieren. Nicht nur alle Veranstaltungen, Wettkämpfe, Lehrgänge und Ausbildungen müssen abgesagt werden, auch der Trainingsbetrieb und alle anderen Zusammenkünfte im Verein bzw. im Verband werden untersagt. Betroffen ist nicht allein das Training in geschlossenen Räumen, sondern auch das Wassertraining ist komplett abzusetzen.
Auch unsere Trainingszentren in Hohenlimburg, Duisburg und Essen sind seit dem Wochenende geschlossen, so dass selbst unsere Kadersportler hier nicht mehr trainieren dürfen.
Wir bitten alle Vereine, den oben zitierten Erlass der Landesregierung zu beachten. Nachzulesen ist er hier: Pressemitteilung Landesregierung NRW.
Neu eingerichtet hat die Landesregierung eine eigene Homepage zum Corona-Virus in NRW: www.land.nrw.de.
13.03.2020
Eine Reihe von Kanusportveranstaltungen in NRW wurde bereits in den vergangenen Tagen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus abgesagt. Die Entscheidung darüber wurde zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten unter Beachtung der Vorgaben der zuständigen Behörden vor Ort vom jeweiligen Ausrichter getroffen.
Unsere Dachorganisationen LSB und DOSB geben regelmäßig die Empfehlungen bzw. Erlasse von Landes- und Bundesregierung sowie vom Robert-Koch-Institut weiter, die unter den nachfolgenden Links nachzulesen sind:
LSB NRW
DOSB
Robert-Koch-Institut.
Dazu hat der LSB nun relevante FAQ´s zum Thema zusammengestellt. Sie geben Antworten auf die wichtigsten Fragen der Vereine: VIBSS - Coronavirus.
Aktuell ist am 19.03. nun die FAQ-Liste zum Thema "Kurzarbeit - insbesondere im Sportverein" hinzugekommen: FAQ´s Kurzarbeit.
Das Präsidium des Deutschen Kanu-Verbandes hat heute unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen nachfolgende konkrete Empfehlungen für den Kanusport veröffentlicht. Diesen Empfehlungen schließt sich der Kanu-Verband NRW uneingeschränkt an. Wir bitten unsere Mitgliedsvereine, unsere Bezirke und Fachsparten unter Beachtung der behördlichen Vorgaben vor Ort diesen Empfehlungen zu folgen.
Empfehlungen des DKV-Präsidiums vom 13.03.2020
1. Wir empfehlen allen Vereinen, vorläufig bis einschließlich Ostern den Wettkampfbetrieb einzustellen. Darunter fallen alle geplanten Regatten auf Vereinsebene, Athletik- oder andere Wettkämpfe in Vereinen oder auf Landes- und Bundesebene.
2. Wir empfehlen, alle geplanten Gemeinschaftsfahrten oder Unternehmungen zunächst bis einschließlich Ostermontag (13. April) abzusagen.
3. Wir empfehlen, die Gremienarbeit auf Vereinsebene, Landesebene und Bundesebene insofern vorerst bis Ostermontag einzustellen, dass keine Präsenzveranstaltungen, Vorstandssitzungen oder ähnliche Gremiensitzungen abgehalten werden. Stattdessen soll ein notwendiger Austausch ausschließlich im Rahmen von Telefonkonferenzen oder Onlinekonferenzen erfolgen.
4. Wir empfehlen allen Vereinen, zunächst bis einschließlich Ostermontag auf Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen auf engem Raum zu verzichten. Dies betrifft insbesondere Training in Krafträumen und Turnhallen. Training sollte ausschließlich im Freien in kleinen Gruppen unter Verzicht auf Körperkontakt erfolgen. Hier bitte die neuen Handlungsempfehlungen (oben) beachten.
5. Wir empfehlen allen Vereinen, vorerst keine Trainingslager im Ausland durchzuführen und von Gemeinschaftsfahrten ins Ausland abzusehen.
6. Wir empfehlen unseren Vereinen folgende Hygienemaßnahmen:
Der DKV empfiehlt die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen in unseren Bootshäusern zu gewährleisten:
• Aushang der Infobögen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zur hygienischen Händewaschung an allen Handwaschplätzen (Details auf der BzgA-Website: www.infektionsschutz.de)
• Durchgehende Sicherstellung der Nachfüllung von Seifenspendern und Einmalhandtüchern an allen Handwaschplätzen
• Bereitstellung von Handdesinfektionsmittelspendern an zentralen Punkten sowie an Handwaschplätzen (unter strikter Beachtung von Brandschutz- und Fluchtwegauflagen)
• Durchgehende Sicherstellung und Intensivierung der Flächen- und Raumreinigung (insbesondere alle Handkontaktpunkte wie Türklinken)
• Ggf. durchgehende Sicherstellung der maschinellen Aufbereitung von Mehrweggeschirr (insbesondere Trinkbehältern), ansonsten wird Einweggeschirr empfohlen
• Verzicht auf den Verkauf offener Getränke
• Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Bootshauses