Online-Themenabende bereichern die Verbandsarbeit im KV NRW
Nach dem Erfolg unseres ersten Online-Forums im Sommer mit über 20 Vertretern aus unseren Vereinen zum Corona-Thema, möchten wir in diesem Winter zahlreiche Inhalte der Verbandsarbeit aufgreifen, die sich ebenfalls hervorragend als Onlinethema anbieten.
Aus diesem Grund starten wir im November mit einer neuen Reihe unseres Verbandsservice:
Wir laden unsere Mitgliedsvereine zu kostenlosen Online-Themenabenden ein!
In unserer Jugend, in einzelnen Bezirken oder Fachsparten hat sich der regelmäßige Austausch über MS Teams im Rahmen einer Videokonferenz längst durchgesetzt. Und auch für unsere Vereine in ganz NRW ist es das Medium, um auf einem einfachen Weg zusammenzukommen und sich auszutauschen. Für die Nutzer bedeutet es keine lange Anfahrt, sondern nur eine einfache Mail zur Anmeldung. Wir werden uns in diesem Winter verschiedenen Themen wie dem EPP, dem elektronischen Fahrtenbuch (eFB), dem Vereinsmanager oder der Prävention sex. Gewalt widmen und freuen uns auf Eure rege Teilnahme.

Los geht es am Donnerstag, 12. November um 19.00 Uhr mit unserer ersten von zwei kostenlosen Schulungen zum eFB, dem elektronischen Fahrtenbuch. Mittlerweile sind schon 80 NRW-Vereine beim eFB angemeldet, dazu ein paar unserer Einzelmitglieder und es werden stetig mehr. Nach mehreren Neufassungen des eFB wird das System immer beliebter und die Vorzüge der elektronischen Variante sind für die Nutzer sichtbar. Es sind zu allen Themenbereichen des eFB Handbücher hinterlegt. Aber manchmal möchte man vielleicht am Anfang etwas unverbindlich ausprobieren oder man fühlt sich sicherer, wenn man die Grundzüge direkt im eFB erklärt bekommt und Fragen stellen kann.
Hierzu ist unser erster Online-Themenabend mit Mark Panek vom Oberhausener Kanu-Verein bestens geeignet. Er nutzt seit Jahren für den Verein das eFB und stellt die elektronische Version auch bei unserer Trainer C Freizeitsport-Ausbildung vor. Mark Panek wird am ersten Abend allen Usern, oder denen, die es werden wollen, in kleinen Schritten erklären, wie das eFB aufgebaut ist und verwendet werden kann. Wie kann ich mich anmelden, wo kann ich meine Fahrten und Schulungen eintragen und wie läuft es mit den Wettbewerben? Auch das Eintragen von Familienmitgliedern oder Freunden ist möglich und das Beste, der Fahrtenbuchabgabe sozusagen vom Sofa aus, steht nichts mehr im Weg. Mit einem extra Schulungsprogramm ist es am Abend möglich, alle Funktionen selber auszuprobieren. So können Probleme und Fragen direkt gelöst werden und der eigenen Nutzung des eFB steht in Zukunft nichts mehr im Wege.
Ein weiterer Themenabend am Mittwoch, 18.11.2020 (19.00 Uhr) wendet sich an die Vereins- und Bezirksvertreter im Kanu-Verband NRW, die bereits Adminaufgaben übernommen haben, also beispielsweise die Rolle des eFB-Beauftragten im Verein inne haben oder Bestätigungen auf Bezirksebene ausführen. Unterstützung erhalten wir an diesem Abend direkt von Albert Emmerich (vom ehrenamtlichen eFB-Team im DKV), der ganz sicher jede noch so knifflige Frage beantworten kann.
An diesem Abend steht die Vereinsverwaltung genauso im Mittelpunkt wie die weitergehenden Bestätigungen auf Bezirks- oder LKV-Ebene. Wir schauen gemeinsam auf die Rollen und Sonderseiten der Jugendwarte, Wanderwarte und eFB Beauftragten und gehen auf Mitgliederverwaltung, Rechtevergabe, Fahrtenbuchabgabe, Bootsverwaltung usw. ein.
Anmeldungen zu beiden Themenabenden sind formlos unter Angabe des Namens und des Vereins per Email an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten. In der Bestätigungsmail gibt es kurze Hinweise zur Nutzung von MS Teams und die Einladung zur jeweiligen Veranstaltung. Die Anmeldefrist endet jeweils zwei Tage vor der Veranstaltung.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme. Gerne werden noch weitere Themenwünsche für unsere Online-Abende im Laufe des Winters entgegengenommen.
Rückmeldungen an den Deutschen Kanu-Verband erwünscht
Wie ist es Euch in diesem besonderen Jahr ergangen?
Auszug aus dem Brief des DKV:
"Liebe Vertreterinnen und Vertreter unserer Kanu-Vereine,
danke, dass ihr euch in diesem Jahr unter schwierigen Bedingungen so engagiert für unseren Sport eingesetzt habt. Dabei ist uns bewusst, dass euer diszipliniertes und umsichtiges Verhalten mitgeholfen hat, dass wir umgehend nach dem Lockdown die Aktivitäten in den meisten Bereichen unseres Sports wieder aufnehmen konnten.
Erste Rückmeldung zeigen, dass einige unserer Vereine vom Paddelboom dieses Jahres durch teilweise erhebliche Mitgliederzuwächse profitieren konnten, andere durch den Ausfall von Veranstaltungen für die Finanzierung des Vereinsbetriebes nötige Einnahmen nicht wie geplant erwirtschaften konnten.
Uns ist auch bewusst, dass viele Veranstalter von Regatten, Kanufestivals oder Wanderfahrten als auch Vereine durch die Absage von Vereinsveranstaltungen erhebliche finanzielle Verluste in Kauf nehmen mussten. Da uns aber als Bundesverband im Moment valide Daten fehlen, um für unseren Gesamtverband die Verluste beziffern zu können, bitten wir euch um Mithilfe."
Unter diesem Link findet Ihr weitere Ausführungen und vor allem den Fragebogen, den Ihr wenn möglich bis zum 13.11.2020 zurücksendet.

Neue CoronaSchVO ab 17.10.2020
Inzidenzrate gibt den Ausschlag - hier können die Zahlen in NRW nachgeschlagen werden

Als Folge der steigenden Zahl positiver Testungen wurden nun Regelungen bei erhöhten Inzidenz-Werten (Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner) aufgenommen.
Nachfolgend die aktuellen Anpassungen, dies sind nur die Allgemeingültigen, die sich auf den Sportbetrieb beziehen, bitte unbedingt die örtlichen Vorgaben nach den gültigen Stufen beachten. Gerne helfen auch die Kreis- und Stadtsportbünde weiter. Für alle anderen Änderungen, z.B. zu Versammlungen und Feiern, gibt die CoronaSchVO Auskunft (eine Zusammenfassung bietet die Pressemitteilung des Landes NRW)
I. Coronaschutzverordnung – NRW-weite Gültigkeit
- In gesamt NRW gelten bei Inzidenz-Werten unter 35 unverändert die bisherigen Vorgaben
- Für den bundesweiten Teamsport gilt nun: liegt der Wert der Neuinfektionen im Austragungsort über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz) sind keine Zuschauer mehr zulässig
II. Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 1 – Wert der Neuinfektionen über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz)
- Beim Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt:
o für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt durchgängig die Maskenpflicht.
III. Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 2 – Wert der Neuinfektionen über 50 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz)
- Beim Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt:
o Für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt durchgängig die Maskenpflicht.
o Es dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden (inkl. Zuschauern) draußen und 250 in Innenräumen durchgeführt werden.
o Ab dem 4. Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 (Inzidenz >50) sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vorher dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde.
IV. Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte
- In den Kreisen und kreisfreien Städten können weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angeordnet werden, wenn nach 10 Tagen der Inzidenzwert > 50 nicht zum Stillstand gekommen ist. Diese weitergehenden Maßnahmen müssen jeweils bei den zuständigen Behörden vor Ort abgefragt werden.
Wir schließen uns dem LSB NRW an und werben bei allen Vereinsmitgliedern, Kursteilnehmenden und dem Sport verbundenen Bürgerinnen und Bürgern nachdrücklich dafür, dass die Einhaltung der Vorgaben jeden Einzelnen schützt und damit letztlich auch dazu beiträgt, dass die vielen NRW-Sportvereine nicht in ihrer Existenz gefährdet werden.
Bleiben Sie rücksichtsvoll und achtsam! Natürlich stehen wir nach wie vor für Fragen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Feierliche Ehrung für acht herausragend engagierte Ehrenamtlerinnen
Maria Walkowski vom Albersloher KC für das sportliche Lebenswerk geehrt

© LSB NRW, Andrea Bowinkelmann
Ob Gründerin, Vorsitzende, Trainerin, Jugendvertreterin, Einzelkämpferin oder einfach klassische „Kümmerin“: Unter dem bekannten Motto „Ohne SIE gäbe es weniger SIEge“ haben der Landessportbund NRW und die Staatskanzlei des Landes NRW mittlerweile zum elften Mal den mit jeweils 1.000 Euro dotierten „NRW-Preis für Mädchen und Frauen im Sport“ verliehen. Bei der aufgrund der Corona-Pandemie vom Frühjahr verschobenen Feierstunde wurden am Samstag (10. Oktober) in Duisburg die besten der vielfältigen Aktivitäten und Leistungen von Mädchen und Frauen in den unterschiedlichen Feldern des Sports gewürdigt – insgesamt wurden für fünf Kategorien rund 100 Bewerbungen eingereicht.
Aus Kanusicht freuen wir uns natürlich besonders, dass Maria Walkowski (76), Ehrenmitglied beim Albersloher Kanu-Club von 1989, mit der Sonderauszeichnung „Lebenswerk Sport“ überrascht wurde. Zusammen mit Ihrem Mann, unserem Ehrenpräsidenten, hat sie den Verein aus der Taufe gehoben. Wenn nötig steht das Ehrenmitglieder Maria auch 31 Jahre später dem Verein immer noch mit Tat und Rat zur Seite. Herzlichen Glückwunsch Maria und Danke für Dein Engagement!
Die gemeinsame Ehrung im Landschaftspark Duisburg-Nord der insgesamt acht Preisträgerinnen übernahmen Sport-Staatssekretärin Andrea Milz, LSB-Präsident Stefan Klett sowie LSB-Vizepräsidentin Mona Küppers. Journalistin Gisela Steinhauer (WDR) moderierte die Veranstaltung, die aufgrund der Corona-Beschränkungen nur einen kleinen Teilnehmerkreis vor Ort erlaubte, dafür aber parallel als Live-Stream im Internet verfolgt werden konnte.
Neue Coronaschutzverordnung für einen Monat gültig
Änderungen bei den Kontaktsportarten

Foto: Florian Schwarzbach, Blackburn Photographie, www.blackburn-photographie.de
Seit heute (01.10.2020) erhält die nächste Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Nordrhein-Westfalen ihre Gültigkeit. Die wesentlichen Auswirkungen der Änderung haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Wichtigste Änderung: Für den Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb der Kontaktsportarten sind die Personenbegrenzungen entfallen. Es gibt somit keine Begrenzung mehr von 30 Personen/Tag in den Kontaktsportarten!
CoronaSchVO § 9 (2) – Sport (Stand: 01.10.2020): „Abweichend von Absatz 1 ist in Kontaktsportarten die Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand zulässig, wenn die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt ist.“
Gesichert sein muss dabei allerdings die einfache Nachverfolgbarkeit gemäß § 2a:
(1) Die einfache Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die den Begegnungsraum eröffnende Person (Gastgeber, Vermieter, Einrichtungsleitung, Betriebsinhaber, Veranstaltungsleitung usw.) alle anwesenden Personen (Gäste, Mieter, Teilnehmer, Besucher, Kunden, Nutzer usw.) mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt. Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind.
Zuschauergrenzen:
Bei mehr als 300 Zuschauern muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept den unteren Gesundheitsbehörden vorgelegt werden, das ab 500 Zuschauern auch beinhalten muss, wie die An- und Abreise geregelt wird. Bei mehr als 1.000 Zuschauern bedarf es einer Genehmigung des Konzeptes und zusätzlich muss die Gesundheitsbehörde dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Veranstaltung mind. 10 Tage vor dem geplanten Termin anzeigen.
In Bezug auf private Feste z.B. in Vereinsheimen und Clubs behält die neue Verordnung allerdings weitere Einschränkungen bereit, sobald die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 35 oder 50 steigt (Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner- siehe § 15a der CoronaSchVO).
Infoseite des LSB: Wiederaufnahme des Sportbetriebs.
Corona-Schutzverordnung vom 16.09.2020 - gültig bis zum 30.09.2020
Zuschauermengen neu geregelt

Mit Stand heute, 16.09., ist die neue CoronaSchVO des Landes NRW gültig. In vielen Punkten hat es keine Änderungen gegeben.
Ausschlaggebend für den Sport wurde der regelnde Paragraph 9 erweitert. Mannschaftssportarten, die aus mehr als 15 Personen bestehen, dürfen nun auch im Training und Wettkampf mit zwei Mannschaften antreten, auch wenn sie dann die 30-Personen-Regel im Kontaktsport überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Personenzahlen laut Spielordnung vorgegeben ist.
Für den Kanusport ändert sich die zulässige Menge der Zuschauer bei Spielen und Wettbewerben. Ab heute wird im § 9 in Absatz (6) und (6a) unterschieden nach den Zuschauerangaben bis 300 und mehr als 300. Auch mehr als 300 Zuschauer sind nun möglich, allerdings nur auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b. Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen (wenn Teams aus ganz Deutschland dabei sind oder z.B. europäische Vereinswettbewerbe) sind dabei die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Nachzulesen im Kapitel XV.
Bei Veranstaltungen und Versammlungen hat sich der Paragraph nicht geändert, hierzu haben wir in unserem letzten Artikel ausführlich berichtet.
Hier die jeweils aktuell gültige CoronaSchVO: