Neuste Beiträge & DKV News

Neue Regelungen ab 08.03.2021

Im Kinder- und Jugendsport sind erste größere Lockerungen vorgesehen
Bleibt achtsam und gesund!

Foto Land NRW Sport ab dem 08.03.2021

Ab kommenden Montag, 8. März, tritt eine Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die gestern veröffentlicht wurde. Weitere Informationen und wichtige Auslegungen z.B. in Bezug auf Ausbildungspersonen finden sich auch in der angehängten Mail vom LSB.

In Bezug auf den Sport besagt die aktualisierte CoronaSchVO unter § 9 Sport (1) folgendes:

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.

Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Der Landessportbund NRW fordert aber angesichts der unverändert hohen Inzidenzwerte nachdrücklich dazu auf,

- die Regeln strikt einzuhalten,

- unverändert vorsichtig zu agieren,

- unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

Nach wie vor - und in Zukunft sogar noch wichtiger – wird zudem die Beachtung von kommunale Anordnungen sein, da die Vorgaben für die Sportausübung künftig noch stärker an lokale Entwicklungen wie z.B. Inzidenzwertschwellen geknüpft werden. Nur die kommunalen Behörden stellen in Bezug auf die Auslegung und Anwendung die entscheidende Instanz dar und können die CoronaSchVO entsprechend lokaler Rahmenbedingungen individuell festlegen. Neben einer Anfrage bei lokalen bzw. kommunalen Behörden können häufig auch die zuständigen Kreis-bzw. Stadtsportbünde Auskunft geben.

Nachfolgend ein Link zur ab dem 08. März gültigen CoronaSChVO NRW: Lesefassung

Email des LSB NRW vom 05.03.2021

"Am kommenden Montag, 8. März, tritt erneut eine Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die soeben veröffentlicht wurde, siehe https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf

Sie basiert auf den Beschlüssen der Bund-Länder Runde vom 3. März. Im Folgenden erläutern wir für Sie die neuen Regeln. Diese Information ist mit der Staatskanzlei NRW abgestimmt.

§ 9 der CorSchVO verbietet einleitend weiterhin landesweit einheitlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:

Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

A. Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien

· Personen allein

· Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)

· Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)

· Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)

B. Sport für Kinder in Gruppen (auch ohne Abstand)

Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Verantwortung für die die Regeleinhaltung

Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.

Training von Kadersportlern

Die Regeln für den Profisport und das Training von Kadersportlern gemäß § 9 (3) ff. der CorSchVO bleiben mit folgender Ausnahme unverändert: Das Training offiziell gelisteter Sportlerinnen und Sportler an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren wird gegenüber der bisherigen Verordnung klarstellend auf die Altersklassen U19, U17 und U15 beschränkt.

Zu den in der CorSchVO angekündigten weiteren möglichen Schritten ab dem 22. März informieren wir Sie baldmöglichst."

Mit freundlichem Gruß
Stefan Klett      Dr. Christoph Niessen
Präsident          Vorstandsvorsitzender

Fortbildungsmöglichkeit für unsere C-Trainer online

Online-Kongress Nachwuchsförderung NRW 2021
Erkennen – Fördern – Steuern in Zeiten der Pandemie

Foto Momentum Kongress 2021

 

Am 26. und 27. April führt die Staatskanzlei des Landes NRW in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e.V. und der Deutschen Sporthochschule Köln den Internationalen Kongress Nachwuchsförderung NRW im Online-Format durch. Die Teilnehmer*innen erwarten u.a. spannende Themen, wie:

„COVID im Sport – Folgen für Gesundheit, Leistung und Trainingssteuerung“,

„Olympia 2021 – Herausforderungen in neuen Sportarten“,

„Sporternährung“ und „Herausforderungen in der Arbeit von Trainer*innen“.

Die Tagungsgebühr beträgt 50 Euro (Studierende 25 Euro). Der Kanu-Verband NRW erkennt die Teilnahme zur Verlängerung der Trainer C Lizenzen (1. Lizenzstufe) an. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Kanuschule NRW, Jessica Matej, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Weitere Infos sowie Hinweise zur Anmeldung sind unter https://www.dshs-koeln.de/momentum/transfer/symposien-kongresse-konferenzen/online-kongress-nachwuchsfoerderung-nrw-2021/ zu finden.

 

 

Das aktuelle Programm gibt es hier:

Erste vorsichtige Lockerungen für den Sportbetrieb ab 22.2.2021

Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ermöglicht wieder kleine Schritte hin zur Normalität
Betroffen sind die Sportanlagen unter freiem Himmel, das wieder mögliche Einzeltraining und die Ausweitung beim Kadertraining

Foto Land NRW Sport ab dem 22. februar2021
Foto: Land NRW

Am 19.02. erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass die ab Montag (22.02.2021) geltende CoronaSchVo des Landes NRW Lockerungen in Bezug auf den Sportbetrieb auf Sportanlagen unter freiem Himmel enthält!!! Die ausfühliche Meldung des LSB NRW dazu findet Ihr hier: Sportfreianlangen können ab 22.02. öffnen.

Die wichtigsten Punkte haben wir hier aus der neuen CoronaSchVO übernommen und zusammengefasst:

CoronaSchVO NRW ab 22.02.2021

§ 9 (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Weiterhin kommt es auch zu positiven Änderungen in Bezug auf den Sportbetrieb an Landes- und Bundesstützpunkten. Neu ist hier die Ausdehnung auf Landeskader, alle Sportartentypen und die verbandszertifizierten Leistungszentren.

§ 9 (1. c): „… das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren …“

Die neue CoronaSchVO findet ihr hier: CoronaSchVO ab 22.02.2021 - Änderungen in gelb markiert.

Wir freuen uns mit unseren Vereinen, bitte um eine verantwortungsvolle Umsetzung der Lockerungen und um Beachtung etwaiger kommunaler Bestimmungen.

Gewässerführer NRW

Plakat Gewässerführer 2021

 

Vollständige Überarbeitung des Gewässerführers NRW - Endlich ist er da!
Aktuelle Meldung vom 10.03.2021

In Nordrhein-Westfalen findet sich eine abwechslungsreiche und vielfältige Flusslandschaft. Beschauliche Kleinflüsse, Ströme, Kanäle, Talsperren und zahlreiche Wanderflüsse wechseln sich ab. Sie alle üben ihren besonderen Reiz auf unsere Kanuten aus. Oftmals sind Flussabschnitte mittlerweile renaturiert worden und begeistern die Naturliebhaber, ganz gleich, ob im Kajak, Canadier oder auf dem SUP unterwegs. Kleinflüsse, beispielsweise im Sauerland, locken im Winter die Wildwasserfans und mit dem Rhein lädt auch ein bedeutender Strom mitten in NRW zum Paddeln ein.

In der Neuauflage des NRW-Gewässerführers, der 8. Auflage, wird all dies ausführlich dargestellt, eine Vielzahl an Fluss-Beschreibungen ist vollständig überarbeitet worden. Damit wird der NRW-Gewässerführer erneut zu einem wichtigen Helfer bei der Fahrtenplanung und verstärkt die Vorfreude auf sichere und entspannte Paddeltouren in NRW.
Neben den zahlreichen Zusatzinfos im NRW-Gewässerführer sind möglichst viele Ein- und Aussetzstellen auch mit Orts- oder Straßennamen versehen worden, um so den Einsatz von Navigationsgeräten zu erleichtern.

Zusatzinfos: Übernachtungsmöglichkeiten, Boot + Bahn, Pegeldienst, Übersichtskarte, Umschlagklappen mit Kurzinfo, Piktogramme, Griffmarken, SUP-Infos, Boot + Bike und ein leicht überarbeitetes Layout mit Übersichtstabellen, Kurzlinks und QR-Codes.

Wir danken allen beteiligten Mitarbeitern für die Hilfe und den z.T. umfangreichen Einsatz ihrer wertvollen Freizeit, allen voran natürlich Frank Schröer und Peter Walkowski.

Erhältlich ist unser Gewässerführer ab sofort bei der DKV GmbH unter dem Link Gewässerführer NRW, natürlich für alle DKV-Mitglieder zum Mitgliedspreis von 14,95 €. Bei unseren Partnern, den Kanu-Fachhändlern in NRW (Sport Schröer, Gatz-Kanu, Lettmann) ist er bereits eingetroffen und im Buchhandel steht er auch zur Verfügung. Der Kanu-Verband NRW versendet den aktuellen Gewässerführer gerne an alle neu eintretenden Einzelmitglieder. Dies kann auf der Anmeldung der Einzelmitgliedschaft vermerkt werden.

Bereits eingereichte Änderungen zu den NRW-Flüssen wurden natürlich bei der Überarbeitung berücksichtigt.
Unser Online-Flussführer ist derzeit nicht auf aktuellem Stand, da aus technischen Gründen die Überarbeitung erst nach der Neuauflage des Gewässerführers erfolgt. Wir bitten dies zu entschuldigen. Alle aktuellen Daten der NRW-Flüsse sind jedoch in der "canua-App" des Deutschen Kanu-Verbandes bereits eingepflegt (Canua-App).

 

 

Weiterlesen: Gewässerführer NRW

Online-Themenabend zum "Ehrenamtsmanager" für unsere Vereine

So gewinnen wir systematisch Ehrenamtliche für unsere Vereine und Bezirke

Unser nächster kostenloser Online-Themenabend findet am Donnerstag, 25.02. ab 19 Uhr statt. Hier möchten wir unseren Vereinen das Thema rund um den „Ehrenamtsmanager“ nahebringen. Die noch relativ neue, kostenlose Ausbildung beim LSB NRW wird derzeit in Online- und Präsenzschulungen angeboten (Basis und Aufbau). Wir fassen zusammen, um welche Inhalte es in der Ausbildung geht und erarbeiten gemeinsam einige inhaltliche Schwerpunkte. So geben wir unseren Vereinen schon an diesem Abend erste Handlungs- und Umsetzungsmöglichkeiten mit auf den Weg.

Foto Ehrenamtsmanager Online Themenabend
Ehrenamtsmanager im Verein oder wie gewinne ich ausreichend Mitarbeiter*innen für die Vereinsarbeit?

Systematisches Ehrenamtsmanagement im Sportverein wird immer wichtiger und spielt eine große Rolle für die Zukunftsfähigkeit des Vereins. Der Ehrenamtsmanager kümmert sich darum, verschiedene Zielgruppen als Engagierte zu gewinnen und ermöglicht allen potenziell Interessierten einen guten Einstieg ins Ehrenamt. Er begleitet die Engagierten, sucht geeignete Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten und findet heraus, für wen welche Aufgabe im Verein am passendsten erscheint.
Wir werden beim Online-Themenabend die unterschiedlichen Schritte bei der Ehrenamtsbetreuung beleuchten, besprechen die Wichtigkeit beim Wandel im Ehrenamt und sammeln Ideen rund um Wertschätzungsmöglichkeiten der Ehrenamtlichen im Verein.
So können wir aufzeigen, wie ein systematisches Ehrenamtsmanagement im Verein und Bezirk umgesetzt werden kann.

Der Online-Themenabend wird von der Ehrenamtskoordinatorin bei uns im Verband, Sandra Scholzen und Mark Panek, Ehrenamtsmanager beim Oberhausener Kanu-Verein geleitet. Unterstützung erhalten sie von Dirk Schaefer (ebenfalls OKV), der innerhalb der KanuJugend NRW das Thema begleitet.

Wie immer sind Anmeldungen per Email formlos an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Bitte Namen und Verein angeben, wir versenden die kurze Einführung in das Tool MS Teams und die Einladung zur Online-Besprechung dann jeweils zeitnah.

Geschäftsführer Freizeitsport beim DKV in Duisburg gesucht

Zur Vervollständigung seiner Geschäftsführung sucht der Deutsche Kanu-Verband für den gesundheitsbedingt ausscheidenden Stelleninhaber zum schnellstmöglichen Termin in Vollzeit einen

Geschäftsführer m/w/d Freizeitsport nach Duisburg.

Die vollständige Stellenausschreibung gibt es hier oder direkt beim DKV.

Foto DKV GS Freizeitsport 1

Foto DKV GS Freizeitsport 2

Unsere Partner

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Logo Qualitaetsbuendis Wir sind auf dem Weg
Du suchst Hilfe?
Unsere Ansprechpersonen beim Thema "Schutz vor Gewalt" stehen Dir unter safesport@kanu-nrw.de zur Verfügung.

Du hast Fragen zum Landeskinderschutz- gesetz oder zum Schutzkonzept Deines Vereins?
Dann melde Dich unter jugend@kanu-nrw.de.

NRW-Kanu-Testival

Kurse der Kanuschule NRW

Paddelspaß: Aktuelle Kurse der Kanuschule NRW
SUP-Einsteigerkurse
Ideal für alle, die Stand Up Paddling ausprobieren möchten – sicher, strukturiert und unter erfahrener Anleitung.

Paddeln im Canadier oder Kajak
Unsere Paddeln im Canadier und Paddeln im Kajak Kurse sind perfekt für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene.

Unterwegs mit der Kanuschule
Entdecke die idyllischen Wasserwege der Niederlande oder paddel mit uns auf der Nord- oder Ostesee – geführt, gut organisiert und mit viel Gemeinschaftsgefühl.

📅 Die nächsten Termine stehen schon kurz bevor – also schnell reinschauen und Platz sichern!
👉 Jetzt informieren und anmelden unter: www.kanuschule-nrw.de

Alle Termine unter Vorbehalt

Sonntag 15.06.2025
23. FK Rauxeler 24h Paddeln
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Sonntag 15.06.2025
4. Bezirksfahrt auf der Ems
Fahrtenprogramm Bezirk 9
Sonntag 15.06.2025
4. Bezirksfahrt: Wuppertalsperre
Fahrtenprogramm Bezirk 8
Sonntag 15.06.2025
NRW-Kanu-Testival
Verbandsfahrten
Sonntag 15.06.2025
Oberbayerische Alpenseen Touren Woche 2025
Fahrtenprogramm EM
Sonntag 15.06.2025
Öko- und Umweltseminar
Fahrtenprogramm Bezirk 7
Sonntag 15.06.2025
Ökologiekurs
Fahrtenprogramm Bezirk 2
Montag 16.06.2025
Oberbayerische Alpenseen Touren Woche 2025
Fahrtenprogramm EM
Dienstag 17.06.2025
Oberbayerische Alpenseen Touren Woche 2025
Fahrtenprogramm EM
Mittwoch 18.06.2025
Oberbayerische Alpenseen Touren Woche 2025
Fahrtenprogramm EM

Kontakt

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg

con tel +49 203 7381-653
 con fax +49 203 7381-650
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