Neuste Beiträge & DKV News

Stellenausschreibung Canadier-Trainer/*in für Wuppertal

 Am Landesleistungsstützpunkt Bergisches Land
des Landes-Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen
ist zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stelle

eines / einer hauptamtlichen Trainers / Trainerin (m/w/d)
für die Sparte Canadier-Rennsport

zu besetzen.

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Die Aufgaben umfassen insbesondere:

• Die Voraussetzungen im Training des Landesleistungsstützpunktes so zu gestalten, dass die Grundlagen für eine bestmögliche Leistungsentwicklung der dem Landesstützpunkt zugeordneten Kaderathleten geschaffen werden.
• Auf der Grundlage der DKV-Rahmentrainingskonzeption die Planung, Durchführung, Koordination und Auswertung des Trainings der ihm zugeordneten Kaderathleten, in Abstimmung mit den Heimtrainern vornehmen.
• Absicherung der begleitenden Betreuung für die Kaderathleten (Duale Karriere, Sportmedizin, Dopingprävention, etc.)
• Übernahme von weiteren Aufgaben im Kanu-Rennsport auf Landesverbandsebene, z. B. die Betreuung einer Disziplingruppe Canadier im Kanu-Verband NRW
• Planung, Durchführung und Auswertung von auswärtigen Trainingslagern
• Vorbereitung, Betreuung und Auswertung von Regattabesuchen
• Organisation der Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein (Talentsuche und Talentförderung)

Mit einem abgeschlossenen, leistungssportlich ausgerichteten sportwissenschaftlichen Studium bzw. der Trainer-A-Lizenz Kanu-Rennsport oder mit einer vergleichbaren Qualifikation erfüllen Sie die Einstellungsvoraussetzungen. Erfahrungen im Canadier-Rennsport werden erwartet.

Die Anstellung erfolgt beim Landes-Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen, Dienstort ist Wuppertal.

Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bis zum 31. Juli 2020 zu richten an den
Landesleistungsstützpunkt Bergisches Land
des KV NRW,
Georg Rümker,
Hausfeld 37,
42399 Wuppertal.
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wuppertal, den 05. Juni 2020

DKV bietet digitale Ökoschulung an

Neues Angebot beim DKV

Dieses Jahr ist alles anders. Kontaktsperren, starke Beschränkungen im Vereinssport und Veranstaltungen in den Bezirken, die fast alle zu Beginn des Jahres abgesagt werden mussten.

Foto DKV Gabi Koch MUSS Beutel                  Foto: Gabi Koch

Hier setzt die Online-Ökoschulung der Akademie des Kanusports des DKV an, welche aus einem Theorieteil (online durchzuführen) inkl. Abschlusstest und einer Praxisaufgabe besteht. Somit haben die Kanu-Wanderfahrerinnen und -fahrer im Jahr 2020 noch die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ihr Wanderfahrerabzeichen (Silber/Gold) zu erfüllen.

Dieses Online-Angebot ergänzt die Präsenzschulungen der Vereine und Landes-Kanu-Verbände - denn besondere Zeiten verlangen besondere Maßnahmen. (Bei uns bietet der Bezirk 3 noch eine Ökoschulung im September an.)

Die DKV-Öko-Schulung ist als E-Learning-Angebot zum Selbststudium mit den aktuellsten Inhalten ausgearbeitet und wird über die DKV-Akademie des Kanusports angeboten. Sie umfasst folgende Beiträge: Paddelverhalten – Stillgewässer – Fließgewässer – Meer – Gefährdung/Schutz der Gewässer – Tiere und Pflanzen – Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Der Praxisteil basiert auf einer, frei wählbaren dokumentierten Exkursion. Abschließend wird von den Teilnehmenden ein Online-Test absolviert, der sich auf die vermittelten Lerninhalte bezieht. Das Lehrmaterial ist ansprechend gestaltet und wird für den internen Gebrauch im PDF-Format über die Moodle-Lernplattform zur Verfügung gestellt.

Die Lerninhalte der DKV-Ökoschulung können von den Teilnehmenden innerhalb von drei Monaten in diesem laufenden Jahr 2020, nach Anmeldung und Freischaltung, zu frei wählbaren Zeiten bearbeitet werden.

Detaillierte Informationen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Für Inhaltliche Rückfragen steht die Ressortleiterin Umwelt und Gewässer, Petra Schellhorn (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), gerne zur Verfügung. Das Anmeldeformular und organisatorische Rückfragen werden in der Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0203/99759-70 bzw. -72 entgegengenommen.

Geschäftsstelle teilweise auch telefonisch wieder erreichbar

Schrittweise Öffnung der Geschäftsstelle in Duisburg

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Angesichts der rasanten Entwicklungen in der Corona-Pandemie hatten wir unsere Geschäftsstelle in Duisburg, einschließlich der Kanuschule NRW, geschlossen, alle Mitarbeiter haben im Homeoffice weitergearbeitet.

Nun sind alle unsere Kollegen wieder in der Geschäftsstelle, jedoch derzeit noch im täglichen Wechsel und zu verschiedenen Zeiten. Telefonisch sind wir deshalb momentan leider noch sporadisch (vorzugsweise täglich von 09.00 - 12.00 Uhr) zu erreichen. Per Email sind natürlich alle zu erreichen und gerne melden wir uns auch telefonisch zurück. Von Besuchen der Geschäftsstelle bitten wir momentan noch Abstand zu nehmen.

Bei "Wir über uns" sind alle Email-Adressen zu finden.

Neue Verordnung angekündigt - neue Lockerungen für unsere Vereine

Was müssen unsere Vereine wissen und beachten?
Coronaschutzverordnung ab 30. Mai 2020

Aktualisierungen nach Rückmeldung vom LSB vom 30.05. sind im Text vermerkt

Die Landesregierung hat nun die nächste Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem 30.05. in Kraft tritt.
Weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen stehen im Mittelpunkt. Zu den derzeit schon bestehenden Gruppen, die sich im öffentlichen Raum treffen dürfen (enge Familie, zwei Haushalte), kommen nun Gruppen von bis zu 10 Personen hinzu. Bekannte Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen.

Grafik Land NRW Kontaktsportarten
Auch für den Sport hat diese Regelung weitreichende Folge, denn damit wird auch der nicht-kontaktfreie Sport für 10 Personen möglich, ohne dass sie aus zwei Haushalten kommen oder in einem engen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Wichtig ist, dies muss zwingend im Freien geschehen, für Hallensport jeglicher Art ist weiterhin der kontaktfreie Sport vorgeschrieben.

Sicherlich steht jedoch wie bei der ersten Öffnung in den Vereinen die Vorsicht und Sorgfalt an erster Stelle, es geht um die schrittweise verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Sports. Hier sollte jeder Verein eigenverantwortlich überprüfen, was neue Möglichkeiten bieten und ob alles auch sogleich umgesetzt werden muss.

Weiter Neuerungen der Verordnung ab 30.05.:

- Dusch- und Waschräume, Umkleiden, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen unter den bekannten Auflagen nun ebenso wie die Toilettenanlagen geöffnet werden (§ 9)

- Außerhalb sportlicher Betätigungen dürfen Personen im Verein zusammenkommen, die aus den dann üblichen Größen bestehen   (enge Familie, zwei Haushalte, 10 Personen), des weiteren bleiben Sitzungen von Gremien im Sportverein erlaubt (§ 10 und 13)


- Unten den bekannten Abstands- und Hygieneregeln dürfen nun auch wieder bis zu 100 Zuschauer eine Sportanlage betreten (§ 9). Der Zusatz, dass Kinder bis 14 Jahren von einer Person begleitet werden dürfen, entfällt damit.


- Wettbewerbe im Freizeit- und Breitensport im Freien sind wieder zugelassen (§ 9). Besonders wichtig ist hier, dass in diesem Zusammenhang der neue § 2b beachtet werden muss. Diese Veranstaltungen können nur stattfinden, wenn ein Hygienekonzept bei den örtlichen Behörden vorgelegt wird. Das Gesundheitsamt kann eine Nachbesserung oder Ergänzung verlangen. abgesegnet ist.

Was die Abgrenzung zu Sportfesten und ähnlichen Sportveranstaltungen betrifft, die bis 30.08. verboten bleiben, müssen wir auf eine Klarstellung warten. Wir werden dann an dieser Stelle berichten. Die Wettbewerbe, die im Freien erlaubt sind, beziehen sich laut LSB ausdrücklich auf die 10-Personen-Regelung, also z.B. Spiel 5 gegen 5. Alles Weitere bleibt untersagt.

Der LSB NRW fasst auf seinen Seiten stets die neuesten Änderungen zusammen. Viele Fragen können anhand der ständig aktualisierten FAQ´s schnell beantwortet werden. Den Link zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs samt FAQ´s gibt es hier.
Dort finden sich auch die stets aktualisierten Checklisten für Vereine.

Außerdem findet Ihr hier bei uns die aktuelle CoronaSchVO und die dazu gehörende Anlage zu Hygiene- und Infektionsschutzstandards:

Land NRW Coronaschutzverordnung ab 30.05.2020
Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards

Bei Fragen stehen wir wie gewohnt unter der Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Bleibt gesund und achtsam!

Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen - Teil 2

Nächste Corona-Schutzverordnung gültig vom 11. Mai bis 25. Mai 2020

Mit dem schrittweisen Wiedereinstieg in den Vereinssport beginnt nun eine neue Phase der Verantwortung. Jeder Sporttreibende und natürlich jeder Verein muss nun die neu aufgelegten Regeln kennen und umsetzen. Nicht immer ist es leicht, den Überblick zu behalten und wir informieren Euch gerne zeitnah. Generell gilt auch nach den Lockerungen, dass es kommunale Unterschiede geben kann, natürlich sind diese zu beachten (z.B. Rücknahmen der Lockerungen aufgrund von zu hohen Infektionszahlen). Außerdem behalten natürlich der Mindestabstand und die Hygienemaßnahmen ihre Wirksamkeit.

Mit dem heutigen Tag (11.05.) ist die nächste Coronaschutzverordnung  in NRW gültig. Der wichtigste Paragraph (9,4) für die Vereine bezieht sich ab heute auf den "kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum".

Eine weitere CoronaSchVO ist am 16.05. veröffentlicht worden: Land NRW, es kam aber zu keinen weiterreichenden Änderungen.)

Es ist nun möglich, analog zu den gewerblichen Fitnessstudios, auch kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb nicht nur im Freien, sondern auch in öffentlichen oder privaten Sportanlagen durchzuführen. Eigene Hygiene- und Infektionsschutzstandards sind von der Landesregierung als Anhang mit veröffentlicht worden (siehe Hinweise Fitnessstudios). Besonders die Auflagen des Desinfektionsschutz sind hoch und jeder Verein muss auch hier genauestens für sich entscheiden, was möglich und sinnvoll ist.

Erlaubt sind nun auch wieder Sitzungen von satzungsgemäßen Gremien (§ 13,(3),2).

Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen auf das Vereinsgelände von einer Person ist auf das Alter 14 Jahre erhöht worden (zunächst 12 Jahre).

Nach den ersten Lockerungen bezüglich des Sports vom vergangenen Donnerstag haben uns zwei Fragen häufiger erreicht: die nach der Nutzung der Toilettenanlagen und die der Trainingsgrößen. Wir haben die Antworten hier noch einmal zusammengefasst.

"Sanitäranlagen“:

In NRW ist die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt, Toilettenräume/Sanitäranlagen gehören ausdrücklich zum Hygienekonzept. „In den Sanitäranlagen gibt es eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papierhandtüchern. Der Abfall sollte in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.“

Viele kommunale Sportanlagen gehen momentan leider derzeit dazu über die Anlagen komplett zu schließen, hier müsste man sich ggf. nochmals mit den entsprechenden Behörden in Verbindung setzen, um Lösungen im Sanitärbereich zu erarbeiten.

„Trainingsgruppen“:

Hier ergibt es derzeit ein etwas uneinheitliches Bild. Laut CoronaSchVO gibt es keine Vorgaben bezüglich der Gruppengröße. Seitens des Sports gibt es folgende Empfehlungen: Beim DKV heißt es max. 5 Personen (vier Sportler + 1 Trainer) in einer Trainingsgruppe. Der LSB empfiehlt den Richtwert: wenigstens 10m² pro Person. Wichtig sind hier auf jeden Fall die einzuhaltenden Kontaktabstände mind. 1,5 – 2,0 m!

Hinweise für Trainer/innen:Leitfaden Trainer*innen
Hinweise für Vereine: Wiedereröffnung Sportvereine
. Diese Hinweise werden laufend aktualisiert: VIBSS.

Wichtig:
Jeder Verein sollte seine Regeln und dessen Umsetzung eigenverantwortlich im Rahmen des Erlasses festlegen, kontrollieren und dokumentieren. Dabei ist es sinnvoll, den Sportbetrieb verantwortungsvoll und vorsichtig “hochzufahren“. Nehmt Euch die Zeit zur Vorbereitung. Insbesondere bei Vereinen mit großem Sportbetrieb oder örtlichen Beschränkungen (z.B. kleines Vereinsgelände etc.) sollte dies erst stufenweise passieren. Dabei ist insbesondere die Kommunikation mit den Mitgliedern nicht zu vernachlässigen.

Als Ansprechpartner bieten zudem Stadt-und Kreissportbünde den Vereinen weitere hilfreiche Informationen. Fragt gerne dort Eure Ansprechpartner.

Weitere Fragen könnt ihr natürlich jederzeit auch gerne an uns richten unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Viele weitere Infos sind aber auch schon unserem ersten Teil Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen zu entnehmen.

Aktualisierung vom 20.05.2020

Da die Coronaschutzverordnung in NRW häufig aktualisiert wird, stellen wir an dieser Stelle ab sofort die jeweils gültige Fassung zur Verfügung. Wir bitten diese Fassung zu beachten und weisen darauf hin, dass andere Fassungen damit ihre Gültigkeit verlieren. Sollte es zu weitreichenden Veränderungen für den Sport kommen, werden wir natürlich darüber hinaus berichten:


 

Unsere Partner

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Logo Qualitaetsbuendis Wir sind auf dem Weg

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Alle Termine unter Vorbehalt

Dienstag 16.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Mittwoch 17.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Donnerstag 18.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Freitag 19.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Samstag 20.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Sonntag 21.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Montag 22.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Montag 22.07.2024
53. NRW Wildwasserwoche Lienz
Verbandsfahrten
Dienstag 23.07.2024
51. Kanu Camp JEM 2024
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Dienstag 23.07.2024
53. NRW Wildwasserwoche Lienz
Verbandsfahrten

NRW-Kanu-Testival

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Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
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