Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V. informiert über Gefahren
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In seinem Anschreiben geht der Sachverständigenverein auf die Gefahren bei länger nicht genutzen Trinkwasserleitungen ein. Ebenso gibt es Hinweise, was in einem bestimmten Zeitfenster möglich ist.
Ausführliche Informationen stellen wir hier unseren Vereinen im Download zur Verfügung:
Empfehlung: Kanusportveranstaltungen in NRW bis zum 30.06.2020 absagen
Auf der Videokonferenz des Präsidiums des Kanu-Verband NRW wurde gestern, am 24.03.2020, beschlossen, den neuen Empfehlungen des DKV-Präsidiums bis auf Weiteres zu folgen. Im Interesse der Gesundheit der Sportler und im Interesse der Planungssicherheit der Ausrichter wird empfohlen, alle Veranstaltungen bis zum 30. Juni 2020 abzusagen.
Die ausführliche Presseinformation des DKV ist hier nachzulesen.
Geschäftsstelle bleibt momentan geschlossen
Angesichts der aktuellen Entwicklungen der Corona-Krise und der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus bleibt unsere Geschäftsstelle, einschließlich der Kanuschule NRW, bis auf Weiteres geschlossen. Natürlich stehen wir jederzeit für alle Fragen und Informationen per Email zur Verfügung.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter über die bekannten Email-Adressen, die auch hier nachzulesen sind.
Bleiben Sie gesund und bleiben Sie Zuhause!
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Immer aktuelle Themen rund um die Corona-Pandemie findet Ihr auf unserer Startseite unter #Corona-Virus. Dort halten wir Euch auf dem Laufenden, was es zu beachten gilt.
Aktuelles vom 20.04.2020
Das Land NRW hat eine neue Verordnung mit Wirkung heute verabschiedet. Einzelne Einschränkungen sind in geringem Maße zurückgenommen worden. Die teilweise neue Regelungen betreffen aber in keinster Weise das bisher geltende Kontaktverbot oder den generellen Sportbetrieb. Dieser sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen bleiben leider verboten.
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 03. Mai 2020 und ist hier nachzulesen.
Unseren gesamten Artikel könnt Ihr hier nachlesen: Verordnung Land NRW ab 20.04.
Aktuelles vom 16.03.2020 - 12.00 Uhr
Aktualisierung der Handlungsempfehlungen zum Corona-Virus
Neue Erlasslage gilt zunächst bis zum 19.04.2020
Aufgrund der aktualisierten Erlasslage durch die NRW-Landesregierung zum Sportbetrieb müssen wir unsere Empfehlungen vom 13. März 2020 zum Umgang mit dem Corona-Virus korrigieren. Nicht nur alle Veranstaltungen, Wettkämpfe, Lehrgänge und Ausbildungen müssen abgesagt werden, auch der Trainingsbetrieb und alle anderen Zusammenkünfte im Verein bzw. im Verband werden untersagt. Betroffen ist nicht allein das Training in geschlossenen Räumen, sondern auch das Wassertraining ist komplett abzusetzen.
Auch unsere Trainingszentren in Hohenlimburg, Duisburg und Essen sind seit dem Wochenende geschlossen, so dass selbst unsere Kadersportler hier nicht mehr trainieren dürfen.
Wir bitten alle Vereine, den oben zitierten Erlass der Landesregierung zu beachten. Nachzulesen ist er hier: Pressemitteilung Landesregierung NRW.
Neu eingerichtet hat die Landesregierung eine eigene Homepage zum Corona-Virus in NRW: www.land.nrw.de.
13.03.2020
Eine Reihe von Kanusportveranstaltungen in NRW wurde bereits in den vergangenen Tagen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus abgesagt. Die Entscheidung darüber wurde zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten unter Beachtung der Vorgaben der zuständigen Behörden vor Ort vom jeweiligen Ausrichter getroffen.
Unsere Dachorganisationen LSB und DOSB geben regelmäßig die Empfehlungen bzw. Erlasse von Landes- und Bundesregierung sowie vom Robert-Koch-Institut weiter, die unter den nachfolgenden Links nachzulesen sind:
LSB NRW
DOSB
Robert-Koch-Institut.
Dazu hat der LSB nun relevante FAQ´s zum Thema zusammengestellt. Sie geben Antworten auf die wichtigsten Fragen der Vereine: VIBSS - Coronavirus.
Aktuell ist am 19.03. nun die FAQ-Liste zum Thema "Kurzarbeit - insbesondere im Sportverein" hinzugekommen: FAQ´s Kurzarbeit.
Das Präsidium des Deutschen Kanu-Verbandes hat heute unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen nachfolgende konkrete Empfehlungen für den Kanusport veröffentlicht. Diesen Empfehlungen schließt sich der Kanu-Verband NRW uneingeschränkt an. Wir bitten unsere Mitgliedsvereine, unsere Bezirke und Fachsparten unter Beachtung der behördlichen Vorgaben vor Ort diesen Empfehlungen zu folgen.
Empfehlungen des DKV-Präsidiums vom 13.03.2020
1. Wir empfehlen allen Vereinen, vorläufig bis einschließlich Ostern den Wettkampfbetrieb einzustellen. Darunter fallen alle geplanten Regatten auf Vereinsebene, Athletik- oder andere Wettkämpfe in Vereinen oder auf Landes- und Bundesebene.
2. Wir empfehlen, alle geplanten Gemeinschaftsfahrten oder Unternehmungen zunächst bis einschließlich Ostermontag (13. April) abzusagen.
3. Wir empfehlen, die Gremienarbeit auf Vereinsebene, Landesebene und Bundesebene insofern vorerst bis Ostermontag einzustellen, dass keine Präsenzveranstaltungen, Vorstandssitzungen oder ähnliche Gremiensitzungen abgehalten werden. Stattdessen soll ein notwendiger Austausch ausschließlich im Rahmen von Telefonkonferenzen oder Onlinekonferenzen erfolgen.
4. Wir empfehlen allen Vereinen, zunächst bis einschließlich Ostermontag auf Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen auf engem Raum zu verzichten. Dies betrifft insbesondere Training in Krafträumen und Turnhallen. Training sollte ausschließlich im Freien in kleinen Gruppen unter Verzicht auf Körperkontakt erfolgen. Hier bitte die neuen Handlungsempfehlungen (oben) beachten.
5. Wir empfehlen allen Vereinen, vorerst keine Trainingslager im Ausland durchzuführen und von Gemeinschaftsfahrten ins Ausland abzusehen.
6. Wir empfehlen unseren Vereinen folgende Hygienemaßnahmen:
Der DKV empfiehlt die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen in unseren Bootshäusern zu gewährleisten:
• Aushang der Infobögen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zur hygienischen Händewaschung an allen Handwaschplätzen (Details auf der BzgA-Website: www.infektionsschutz.de)
• Durchgehende Sicherstellung der Nachfüllung von Seifenspendern und Einmalhandtüchern an allen Handwaschplätzen
• Bereitstellung von Handdesinfektionsmittelspendern an zentralen Punkten sowie an Handwaschplätzen (unter strikter Beachtung von Brandschutz- und Fluchtwegauflagen)
• Durchgehende Sicherstellung und Intensivierung der Flächen- und Raumreinigung (insbesondere alle Handkontaktpunkte wie Türklinken)
• Ggf. durchgehende Sicherstellung der maschinellen Aufbereitung von Mehrweggeschirr (insbesondere Trinkbehältern), ansonsten wird Einweggeschirr empfohlen
• Verzicht auf den Verkauf offener Getränke
• Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Bootshauses
Masernschutzgesetz: Informationen für Kanu-Vereine
Das Masernschutzgesetz ist seit kurzem in Kraft. Wir veröffentlichen hier wichtige Informationen für Sportvereine und -verbände
Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März in Kraft getreten ist, ist der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Masern. Es besteht keine Kontrollpflicht für Sportvereine mit ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb. Auch bei ihren Ferien- und Trainingslagern sind sie von der Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern nicht betroffen.
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Eine Nachweispflicht ergibt sich allerdings für ehren- oder hauptamtlich Tätige und Freiwilligendienstleistende aus Sportvereinen, die an Schulen oder Kindertagesstätten Angebote machen. Hier muss der Masernschutz von der sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) kontrolliert werden. Das heißt, Freiwilligendienstleistende, Übungsleiter*innen, ehren- oder hauptamtlich Tätige aus Sportvereinen, die im Rahmen von Kooperationen in Schulen oder Kindergärten regelmäßig eingesetzt sind, müssen die Immunität nachweisen.
Es stehen zwei Verfahren zur Verfügung, die hier beschrieben werden. Für diejenigen, die bereits vor März 2020 an Schulen oder Kindertagesstätten tätig waren, gibt es eine Übergangsfrist für den Nachweis der Immunität bis Juli 2021.
(Quelle: Deutsche Sportjugend, dsj)
Umweltbeauftragten-Treffen 2020 des KV NRW in Recklinghausen
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Ende Februar trafen sich 14 Umweltbeauftragte aus den NRW Kanu-Bezirken in der Natur-und Umweltschutz-Akademie NRE (NUA) in Recklinghausen zum fachlichen Austausch. Gastgeber Ottmar Hartwig / Umweltbeauftragter Bezirk 4, der bei der NUA hauptberuflich tätig ist, freute sich über zahlreiche Zusagen aus insgesamt 8 Bezirken. Gemeinsam mit Vertretern der Geschäftsstelle des KV NRW führte er durch den Abend und hielt ausführliches Informationsmaterial zum Thema Gewässerökologie bereit. Im Rahmen der Sitzung wurden zahlreiche aktuelle Themen wie die stetige Zunahme von Befahrungsregelungen oder auch die anstehenden „Runden Tische“ zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besprochen. Ebenfalls diskutiert wurden Punkte wie Kommunikationsprozesse oder auch die Optimierung der Ökoschulungen, sowie aktive Beteiligungsmöglichkeiten für interessierte Vereine. Natürlich gab es auch Zeit für einen ausführlichen Erfahrungsaustausch unter den anwesenden Bezirksvertretern. Das nächste gemeinsame Treffen soll im Februar 2021 sattfinden.
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