Neuste Beiträge & DKV News

Wichtig für Vereine: 06.07. Online-Themenabend zu Prävention sexualisierter Gewalt

Der Kanu-Verband NRW veranstaltet noch einen Online-Themenabend, bevor wir uns in die "Sommerpause" verabschieden. Bis dahin heißt es aber noch ein wichtiges Thema mitzunehmen. Meldet Euch an unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, gerne helfen wir mit gezielten Informationen weiter.

Online-Themenabend "Prävention sexualisierte Gewalt" - Dienstag, 06.07.2021, 18.30 bis ca. 20.30 Uhr

Der Themenabend wendet sich an alle Vereinsvorstände, Ehrenamtliche im Jugendbereich, Betreuer von Jugend- und Erwachsenengruppen (Übungsleiter, Jugendleiter, Trainer usw.) und an alle Interessierten in unseren Vereinen.
Das Thema der Prävention von sexualisierter Gewalt sollte präsent in unser aller Denken, bei all unseren Verbands- und Vereinsveranstaltungen und generell in unseren Vereinen sein. Wir unterstützen ausdrücklich eine "Kultur des Hinsehens und der Beteiligung". Vereine, die das Thema offen ansprechen sind nicht schwach, sondern stark und machen es den Tätern schwerer. Denn "Schweigen schütz die Falschen"!

Foto PSG Themenabend Handlungsleitfaden

Bei uns im Kanu-Verband, aus dem Jugendvorstand kommend, widmet sich Svea Guntermann seit Jahren diesem Thema, sie wird beim Online-Themenabend sowohl den aktuellen Stand des Themas darlegen als auch die umfangreichen Handlungsleitfäden des DKV und LSB zusammenfassen. Extra für unsere NRW-Vereine hat sie einen Handlungsleitfaden PSG entwickelt, der es schnell und einfach ermöglicht, die wichtigsten Schritte im Verein zu gehen.

Der Themenabend findet wie immer über MS Teams statt. Anmeldungen aus unseren Vereinen sind bis zum 06.07., 12 Uhr möglich. Anmeldungen sind unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Dabei bitte den Namen, die Vereinszugehörigkeit und den Titel der Veranstaltung nennen. Der Einladungslink zur Veranstaltung geht Euch dann zeitnah zu.

Diesjährige Seniorenfahrt Witzenhausen findet statt

27. Seniorenfahrt in Witzenhausen findet wie geplant statt
03.07.-10.07.2021

Foto nur Boot

Das Standquartier wird beim Witzenhäuser KC bezogen, Tagesfahrten auf Werra, Fulda und Weser sind geplant. Teilnehmeranzahl begrenzt.

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Bitte bis 01.07.2021 anmelden bei: Volker Sandau Tel. 05542/5398 oder Dieter Schröer Tel.02303/86700. Eine Antigen-Testbescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) ist notwendig, nur geimpfte oder genesene Teilnehmer sind von der Testung befreit. Entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen.

Die üblichen Beschränkungen wie Maske, Abstand, usw. sind zu beachten.

Wir freuen uns auf euch!
Volker Sandau und Dieter Schröer

Nachruf Karl Harenbrock aus Bezirk 9

Nachruf Karl Harenbrock †

 Trauerkarte Harenbrock

Uns erreicht die traurige Nachricht, dass Karl Harenbrock aus Rheine im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Karl Harenbrock erhielt für sein Engagement bereits 2004 die Goldene Ehrennadel des Kanu-Verband NRW. Er war seit mehr als 40 Jahren ehrenamtlich für den Kanusport tätig. Neben seiner langjährigen Tätigkeit im Vorstand des Bezirks Westfalen-Nord sowie als Kampfrichter und Regattaleiter im Kanu-Rennsport war Karl Harenbrock auch auf nationaler und internationaler Ebene als Hauptschiedsrichter im Kanu-Slalom aktiv.

Er hat in seiner langjährigen Tätigkeit die höchste nationale Kampfrichterqualifikation als Hauptschiedsrichter bzw. Jurymitglieder erlangen können sowie war er im Besitz der internationalen ICF Qualifikation für Kanu-Slalom.

Als Höhepunkte in seiner langen Kampfrichterlaufbahn hat Karl Harenbrock an der Weltmeisterschaft 1985 im Kanu-Slalom in Augsburg und 1992 an der Olympiaqualifikation im spanischen Seo d´Urgell aktiv im Kampfrichterteam des DKV teilgenommen.
Auf internationaler Seite war er mehrmals als Hauptschiedsrichter verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Internationalen Slalom-Wettkampfes in Monschau sowie auf nationaler Ebene bei Deutschen Meisterschaften und Ranglistenrennen des DKV.

Mit ihm verliert der Kanu-Slalom-Sport einen engagierten Unterstützer.

Wir werden ihn sehr vermissen und denken an seine Familie.

Kanu-Verband NRW im Juni 2021

"Die Finals 2021" beginnen am 03. Juni - nun auch in Duisburg mit wenigen Zuschauern

Kanu-Wettkämpfe in Duisburg mit 500 Zuschauern
Lockerungen im Rahmen der „Finals 2021 Rhein-Ruhr | Berlin“ für Zuschauer

Für die Wettkämpfe der „Finals“ auf der Regattastrecke am Donnerstag, 3. Juni 2021, und am Sonntag, 6. Juni 2021, wurde auf Anfrage bei der Stadt Duisburg mitgeteilt, dass eine Anzahl von 500 Zuschauern zugelassen werden könne. Daraus folgend hat der Organisationsstab kurzfristig die Sicherheitsmaßnahmen neu strukturiert, sodass an diesen beiden Tagen die Kanu-Fans auf der Tribüne wieder willkommen sind.

Weiterlesen: "Die Finals 2021" beginnen am 03. Juni - nun auch in Duisburg mit wenigen Zuschauern

Zusammenfassung Lockerungen im Sport 28.05.2021

Corona-Schutzverordnung mit drei Inzidenzstufen

Mit dem heutigen Tag, 28.05.2021, ist eine neue CoronaSchVO in Kraft, die umfangreiche Lockerungen für den Sportbetrieb vorsieht!
Der Umfang der Möglichkeiten steht dabei in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen. Hier gibt sieht die Verordnung ein „dreistufiges Öffnungsmodell“ vor.

Insbesondere für den kontaktlosen Sport im Freien, aber auch für den Kontaktsport im Freien beinhaltet die neue Verordnung weitreichende Lockerungen, die einen verantwortungsvollen Sportbetrieb in den Sportvereinen wieder zulassen.

Sehr erfreulich ist auch, dass die CoronaSchVO in der aktuellen Fassung den „Sportbetrieb im öffentlichen Raum“ wieder gänzlich erlaubt und es nunmehr keine Unklarheiten mehr in Bezug auf den Ort der Sportausübung gibt!

Untenstehend findet ihr weitere Informationen, die der LSB zusammengestellt hat. Ebenso steht die Übersicht mit den aktuellen Regelungen zum Sportbetrieb, Wettkampfbetrieb und Zuschauern bei Sportwettbewerben hier im Download zur Verfügung sowie die Übersicht des LSB, wo negative Tests im Sport vorliegen müssen.


Hinweis zur Interpretation der LSB Übersicht: Die beschriebenen Regelungen in den jeweiligen Inzidenzstufen gelten zusätzlich zu den Regelungen der bereits unterschrittenen Inzidenzstufe. Das bedeutet, dass die Regelungen der Inzidenzstufe 2 (35,1 – 50) auch die Regelungen der Inzidenzstufe 3 (50,1 – 100) beinhalten usw.

Für Rückfragen stehen wir, oder Eure Stadt- und Kreissportbünde gerne zur Verfügung.
Kanu-Verband NRW

Link zur aktuellen CoronaSchVO ab dem 28.05.2021: Lesefassung 28.05.2021

Hier die Zusammenfassung des LSB:

Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell. In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport haben wir erneut in einer Tabelle für Sie zusammengefasst, siehe Anlage. Besonders zu erwähnen sind folgende Punkte:

Wettkampfsport erlaubt
Hier können wir einen ersten Erfolg für den Verbands- und Vereinsbetrieb vermelden: Grundsätzlich ist der Wettkampfsport ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Selbstverständlich gelten hierbei die jeweiligen Vorgaben in den drei Inzidenzstufen!

Sport drinnen möglich
Ab einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Die Vereine werden ihre erfolgreichen Hygienekonzepte des vergangenen Jahres wieder verantwortungsvoll zum Einsatz bringen können.

Schwimmbäder wieder geöffnet
Endlich können nun auch die Schwimmbäder wieder ihren Betrieb aufnehmen. Lange hat der Schwimmverband NRW mit unserer Unterstützung darum gekämpft, dass auch Hallenbäder mit ihren guten Rahmenbedingungen für einen sicheren Sportbetrieb wieder geöffnet werden können. Zwar ist das diesbezügliche Regelwerk in der CoronaSchVO sehr kompliziert, aber ein Anfang ist gemacht, besonders für den Inzidenzbereich ab 50 abwärts.

Regeln für die Zulassung von Zuschauern angepasst
Ein weiterer, im letzten Update noch unklarer Punkt, wurde ebenfalls im Sinne der Sportvereine geregelt: Die generelle Sitzplatzpflicht für Zuschauer wurde aufgehoben. Die Zahl der Besucher wird nun durch absolute Zahlen bzw. durch Anteile an der Gesamtzuschauerkapazität der Sportanlagen geregelt und eine Pflicht zur festen Zuweisung von Steh- oder Sitzplätzen gilt erst ab einer bestimmten Besucherzahl. Damit herrscht auch Klarheit für Sportanlagen ohne Sitzplätze, auf denen z.B. die auf ihre Kinder wartenden Eltern sich aufhalten können.

Nun liegt der Ball wieder im Feld des organisierten Sports in NRW, mit den teilweise wiedererlangten Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Dass die Vereine dazu in der Lage sind, haben sie gezeigt. Hygienekonzepte, Tests und die gesicherte Rückverfolgbarkeit müssen nun wieder aufgegriffen und bedarfsgerecht weiter entwickelt werden.

Die Verbände werden die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs sportartangepasst flexibel gestalten müssen. Zur alten Normalität ist es trotz des nun vorliegenden Stufenmodells noch ein langer Weg. Die Bünde sind einmal mehr gefordert, mit ihren Kommunen konkrete Öffnungsschritte für die öffentlichen Sportanlagen inklusive der Schwimmbäder abzustimmen und ihre Vereine entsprechend zu informieren.

Die neue CoronaSchVO beinhaltet weiterhin ausführliche Hinweise zur außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit. Dies ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde in NRW gerade mit Blick auf die kommenden Sommerferien von großer Bedeutung. Denn Ferienangebote und -freizeiten für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des gemeinwohlorientierten Sports. Hierzu werden wir deshalb zusammen mit der Sportjugend NRW nächste Woche eine gesonderte, ausführliche Information für Sie zusammenstellen.

Weitere Lockerungen nicht nur im Sport mit neuer CoronaSchVO

Neue Verordnung ab 28. Mai 2021
Einteilung in drei Inzidenzstufen - Sport im Freien und Wettkämpfe

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab morgen und bringt abermals weitreichende Lockerungen und auch Perspektiven, wie es im Sommer weitergeht. Die Lockerungen beziehen sich auch auf den Sportbereich, der nun im Paragraph 14 zusammengefasst sind. Ebenfalls gibt es Änderungen bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienfreizeiten) im § 12 und bei Veranstaltungen und Versammlungen im § 18.

Die neue CoronaSchVO ist hier nachzulesen. Der LSB NRW wird sicher zeitnah die neuen Regelungen zusammenfassen und wir werden Euch gerne auf dem Laufenden halten.

WEITERE LOCKERUNGEN 28.05.2021

Unsere Partner

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Logo Qualitaetsbuendis Wir sind auf dem Weg
Du suchst Hilfe?
Unsere Ansprechpersonen beim Thema "Schutz vor Gewalt" stehen Dir unter safesport@kanu-nrw.de zur Verfügung.

Du hast Fragen zum Landeskinderschutz- gesetz oder zum Schutzkonzept Deines Vereins?
Dann melde Dich unter jugend@kanu-nrw.de.

Kurse der Kanuschule NRW

Kanusport für Anfänger*innen und geübte Kanut*innen!
Jetzt schon im Programm 2025 stöbern und ins Kanu steigen 😊
Ihr wollt Euch qualifizieren oder fortbilden? Dann schaut im Programm unter den Qualifizierungen nach.

Ihr habt noch weitere Fragen? Dann meldet Euch gerne bei info@kanuschule-nrw.de.

Alle Termine unter Vorbehalt

Samstag 03.05.2025
5. Bezirksfahrt - 30. Werraland Rallye
Fahrtenprogramm Bezirk 7
Sonntag 04.05.2025
6. Bezirksfahrt - 54. Wesermarathon
Fahrtenprogramm Bezirk 7
Samstag 10.05.2025
1. Bezirksjugendfahrt
Fahrtenprogramm Bezirk 7
Samstag 10.05.2025
KANUFLOHMARKT
Fahrtenprogramm Bezirk 4
Samstag 10.05.2025
Rheintour zum Flohmarkt
Fahrtenprogramm Bezirk 4
Samstag 10.05.2025
Sicherheitsschulung
Fahrtenprogramm Bezirk 10
Sonntag 11.05.2025
Bezirksfahrt Sieg
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Sonntag 11.05.2025
Sicherheitsschulung
Fahrtenprogramm Bezirk 10
Montag 12.05.2025
SUP-Touring Schulung
Fahrtenprogramm Bezirk 7
Samstag 17.05.2025
Paddeltour auf der Ruhr (Kanujugend)
Fahrtenprogramm Bezirk 3

NRW-Kanu-Testival

Kontakt

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg

con tel +49 203 7381-653
 con fax +49 203 7381-650
 con address www.kanu-nrw.de
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