Nach dem der KV NRW im vergangenen Jahr zu einem komplett digitalen Verbandstag eingeladen hatte, fand der diesjährige Verbandstag am 05.03.2022 erstmals als Hybridveranstaltung statt. Möglich wurde dies durch den Einsatz von Dirk Schaefer aus der KanuJugend NRW, der die Technik bestens im Griff hatte. Knapp 60 Gäste und Delegierte folgten der Einladung und versammelten sich unter 2G+ Bedingungen im Konferenzsaal der Sportschule Wedau. Weitere 30 Personen waren über eine Videokonferenz verbunden.
![Verbandstag2022 1](/content/images/2022/Verband/Verbandstag2022-1.jpg)
Foto: KV NRW Präsidium beim Verbandstag 2022
Weiterlesen: Der KV NRW führt Verbandstag als Hybridveranstaltung durch
Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Der LSB NRW hat wie gewohnt die neue Verordnung zusammengefasst
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Zuschauer
Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
· 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
· Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
· Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
· Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
· Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.
Weiterlesen: Neue CoronaSchVO ab 04.03.2022
Digitaler Hochschultag für Kanuten und Kanutinnen
![Foto digitaler Hochschultag DKV](/content/images/2022/Verband/Foto_digitaler_Hochschultag_DKV.PNG)
Der DKV zeigt berufliche Perspektiven im Kanusport auf und informiert junge Erwachsene, aber auch Eltern, Trainer und Vereinsvorstände über mögliche Werdegänge nach dem Abitur. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 12.04.2022 via Zoom von 18.00 - 19.30 Uhr statt.
Alle weiteren Informationen und die Anmeldemöglichkeiten finden sich direkt bei der Akademie des Kanusports beim DKV.
3 G wieder bei kontaktfreiem Sport möglich
Der LSB NRW informiert:
Seit Samstag,19.02.2022 gilt eine neue CoronaSchVO. Sie ist hier zu finden:
Coronaschutzverordnung 19.02.2022
Die wichtigste Änderung für den Sport:
Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich
Eine Änderung der Verordnung betrifft die Differenzierung des Sporttreibens draußen. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G, sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G. Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: „… die gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“. Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.
Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.
Zuschauerregelungen
Die Höchstzahl der zulässigen Zuschauer wurde nicht verändert. Es gibt lediglich den Zusatz, dass freie Platzkapazitäten dazu genutzt werden sollen, angemessene Abstände zwischen den Besuchern sicherzustellen.
Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022
- Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert, aber nur wenn sie getestet sind!
- Status „getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!
- 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!
Informationen vom LSB zusammengefasst:
Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
- Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
- Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.
Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!
Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Die entsprechenden Übersichten sind im Download hinterlegt.
Was müssen Vereinsvorstände wissen?
Rechtliche Hintergründe zum großen Thema des Datenschutzes bei Bildern, Vereinsauftritten usw.
Spätenstens seit der Einführung der DSGVO tauchen in den Vereinen immer wieder Fragen zur rechtlichen Situation rund um Bildmaterial, Internetauftritten und social-media-Accounts auf. Informationen zu Bildrechten, Urheberrechten oder Widerrufsrechten wirbeln manchmal durcheinander, doch es lohnt sich pragmatisch an die Umsetzung heranzugehen und die wichtigsten Fallstricke zu vemeiden.
Bei rechtlichen Themengebieten hat uns bereits im letzten Jahr die VIBSS-Beraterin des LSB NRW, Karin Schulze Kersting, wertvolle Tipps gegeben. Nun wird sie am Montag, 21. Februar um 18.30 Uhr erneut auch in dieses Thema einführen: Brennpunkte des Vereinsrechts: Daten - Bilder - Internet.
Anmeldungen zum kostenlosen Online-Themenabend sind wie immer per Email an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Bitte unter Nennung des Vereins und des Themas "Daten - Bilder - Internet". In der Bestätigungsmail gibt es den Zugang und kurze Hinweise zur Nutzung von Microsoft Teams.
INHALT
Grundsätze des Datenschutzes
Veröffentlichung von Personenbildern
Grundregeln beim Vereinsauftritt im Internet auf Websites und sozialen Netzwerken
Fragen des Urheberrechts
Haftung des Vereins und des Vorstands bei Rechtsverstößen
ZIELE
Die Teilnehmer*innen kennen die Grundsätze des Datenschutzrechtes sowie die Voraussetzungen, unter denen Bilder von Personen veröffentlicht werden dürfen. Sie wissen, worauf sie beim Auftritt des Vereins im Internet, ob Homepage oder Social-Media, achten müssen und sind für Urheberrechtsfragen sensibilisiert.
Foto: © LSB NRW, Andrea Bowinkelmann