SUP – Perspektiven für unsere Vereine
Online-Themenabend am 11.05.2022, 18.30 Uhr
Unser nächster Online-Themenabend widmet sich dem mittlerweile etablierten SUP-Sport. Immer mehr Vereine bei uns in NRW haben es schon für sich entdeckt, sie bieten Schnupperkurse an, gewinnen Neu-Mitglieder, die sich nicht ins Boot wagen oder möchten sich zur SUP-Racing-Abteilung weiterentwickeln.
Darüber habt Ihr auch bereits nachgedacht, nutzt es aber derzeit lediglich als Spaßgerät für die Jugend oder traut Euch noch nicht weiter daran? Dann haben wir einen Experten aus den eigenen Reihen für Euch beim Online-Themenabend am 11. Mai 2022 um 18.30 Uhr zu Gast.
Unser SUP-Beauftragter und auch NRW-Wandersportwart, Marc Huse, weiß um die vielfältigen Möglichkeiten rund um das SUP´en, aber auch um die Optionen, es gut im Verein zu integrieren und als neue Chance zur Mitgliedergewinnung zu sehen.
Welche Voraussetzungen benötigt Ihr dafür im Verein? Muss es unbedingt der ausgebildete SUP-Instruktor sein? Wo ist die Ausbildung überhaupt möglich? Wie kommt Ihr an eine (neue) Zielgruppe und was muss man bei der Qualität des Materials beachtet werden?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen wird Marc Huse gerne beantworten und auch ein Netzwerken der Vereine untereinander ist natürlich erwünscht. Aus diesem Grund sind natürlich auch Vereine herzlich eingeladen, die bereits eine eigene SUP-Abteilung bei sich haben.
Anmeldungen zum kostenlosen Online-Themenabend sind wie immer per Email an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Bitte unter Nennung des Vereins und des Themas "SUP". In der Bestätigungsmail gibt es den Zugang zur Veranstaltung und kurze Hinweise zur Nutzung von Microsoft Teams.
Ausführungen des LSB zur aktuellen CoronaSCHVO:
Seit dem 03.04.2022 unterliegt der Sportbetrieb (erstmals seit 2 Jahren) weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr
An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bekannt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
Die aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
- Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
- AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
- Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“
So erhält der LSB NRW beispielsweise die 3G-Regelung für Sitzungen und Versammlungen sowie die Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen seiner Gebäude weiter aufrecht.
Wir hoffen, dass der Sport in NRW damit zu einer den Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann!
Sport im Freien ohne Einschränkungen
Am Samstag dem 19.03.2022 trat auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Sie ist bis zum 02.04.2022 gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen. Die Verordnung ist hier zu finden: CoronaSchVO ab 19.03.2022 NRW
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
Zuschauer: grundsätzlich 3G
Bis 1000 Personen: (drinnen)
3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
Bis 1000 Personen: (draußen)
3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
Keine Maskenpflicht
Über 1000 Personen (drinnen):
3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
Über 1000 Personen (draußen):
3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
Keine Maskenpflicht!
Nach dem der KV NRW im vergangenen Jahr zu einem komplett digitalen Verbandstag eingeladen hatte, fand der diesjährige Verbandstag am 05.03.2022 erstmals als Hybridveranstaltung statt. Möglich wurde dies durch den Einsatz von Dirk Schaefer aus der KanuJugend NRW, der die Technik bestens im Griff hatte. Knapp 60 Gäste und Delegierte folgten der Einladung und versammelten sich unter 2G+ Bedingungen im Konferenzsaal der Sportschule Wedau. Weitere 30 Personen waren über eine Videokonferenz verbunden.
Foto: KV NRW Präsidium beim Verbandstag 2022
Weiterlesen: Der KV NRW führt Verbandstag als Hybridveranstaltung durch
Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Der LSB NRW hat wie gewohnt die neue Verordnung zusammengefasst
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Zuschauer
Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
· 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
· Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
· Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
· Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
· Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.
Weiterlesen: Neue CoronaSchVO ab 04.03.2022
Digitaler Hochschultag für Kanuten und Kanutinnen
Der DKV zeigt berufliche Perspektiven im Kanusport auf und informiert junge Erwachsene, aber auch Eltern, Trainer und Vereinsvorstände über mögliche Werdegänge nach dem Abitur. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 12.04.2022 via Zoom von 18.00 - 19.30 Uhr statt.
Alle weiteren Informationen und die Anmeldemöglichkeiten finden sich direkt bei der Akademie des Kanusports beim DKV.